Russland lockert Internetzugang: Wichtige Dienste bleiben trotz Beschränkungen verfügbar
Die russische Regierung plant, die strikten Internetbeschränkungen teilweise zu lockern. Wie aus einem kürzlich auf der Kremlin-Website veröffentlichten Dekret hervorgeht, soll der Zugang zu wesentlichen Online-Diensten des Alltags bald wieder uneingeschränkt möglich sein. Ein zentraler Punkt der Anordnung ist die Garantie eines unterbrechungsfreien Zugangs zur staatlichen Dienstleistungsplattform “Gosuslugi”, unabhängig von den Sicherheitsmaßnahmen.
Laut der Anweisung sind die Regierung und der Inlandsgeheimdienst FSB dazu verpflichtet, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den stabilen Betrieb wichtiger inländischer Dienste zu gewährleisten. Neben “Gosuslugi” fallen hierunter auch die medizinischen Versorgungssysteme und die Zahlungsinfrastruktur. Während der Phase der Internetzugangseinschränkungen muss die russische Bevölkerung weiterhin zu diesen Diensten Zugang haben.
Bis zum 1. Juli müssen die Regierung und der FSB Präsident Wladimir Putin einen Bericht über die Umsetzung dieser Anordnung vorlegen. Premierminister Michail Mischustin und FSB-Chef Alexander Bortnikow zeichnen dafür verantwortlich.
Im Februar unterzeichnete Putin ein Gesetz, das Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ihre Dienste auf Anfrage des FSB hin zu sperren. Bereits im März kam es in zahlreichen russischen Regionen aufgrund von Drohnenangriffen zu Ausfällen des mobilen Internets. Das Ministerium für Digitales erklärte dazu, dass diese punktuellen Abschaltungen des mobilen Internets in Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen, insbesondere durch feindliche Drohnen, erfolgen.
Putin und sein Pressesprecher betonten wiederholt, dass die Einführung von Internetbeschränkungen notwendig sei, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Auch beliebte Messenger wie WhatsApp und Telegram sind von den Maßnahmen betroffen, was heftige Kritik im Netz hervorrief. Eine Umfrage des staatlichen Meinungsforschungsinstituts WZIOM im November zeigte, dass eine deutliche Mehrheit der Internetnutzer kein Verständnis für die Einschränkungen aufbringt.
Als Begründung für die Beschränkungen nannten die Behörden den Kampf gegen feindliche Spionage, Drohnenangriffe und Betrug. Im Jahr 2024 verbot die Ukraine ihrerseits die Nutzung des Messengers Telegram auf Dienstgeräten von Regierungsbeamten und Militärs aus Gründen der nationalen Sicherheit.
Kritiker der Maßnahmen in Russland argumentieren, dass die Einschränkungen nicht nur die tägliche Kommunikation und den Medienkonsum von Millionen von Nutzern beeinträchtigen, sondern auch zahlreiche Geschäftsmodelle und Existenzen gefährden. Der Druck, auf den staatlich kontrollierten Messenger MAX umzusteigen, stößt ebenfalls auf Unverständnis. Viele Kommentatoren führen die sinkenden Zustimmungswerte für Putin unter anderem auf die Internetbeschränkungen zurück.
Laut dem Allrussischen Zentrum für die Erforschung der öffentlichen Meinung (WZIOM) sank die Zustimmungsrate für Putins Amtsführung in der Woche vom 30. März bis zum 5. April um 2,3 Prozentpunkte auf 67,8 Prozent – der niedrigste Wert im Jahr 2026.
Mitte April berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Quellen, dass die Behörden die Verschärfung der Internetkontrollen, insbesondere in Bezug auf Telegram, möglicherweise zurückstellen könnten. Grund dafür sei die Befürchtung, dass dies Putins Beliebtheitswerte beeinträchtigen könnte. Den Angaben zufolge stießen die Beschränkungen auch bei einigen hochrangigen Beamten auf Kritik, die vor den politischen und wirtschaftlichen Risiken warnten.
Gleichzeitig widersprach Kreml-Sprecher Dmitri Peskow der Annahme, dass die Sperrung von Messengern, die Blockade von VPNs und die Einschränkungen im Internetbetrieb Unmut in der Bevölkerung hervorgerufen hätten und in die Vergangenheit führen würden. Er erklärte am 14. April: “Derzeit ist die Lage so, dass Sicherheitserwägungen die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen diktieren. Diese Maßnahmen werden ergriffen, und zweifellos versteht die Mehrheit unserer Mitbürger die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahmen.”
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