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Die Nutzung der Deutschlandfahne wirft in politischen Kreisen immer wieder Fragen auf: Zu welchem Anlass und von wem darf sie gezeigt werden? Die Bundestagspräsidentin stuft das Symbol als politisch ein, weshalb es an der Außenfassade des Parlaments nicht ohne Erlaubnis präsentiert werden darf. Selbst ein kurzes Schwenken der Fahne, um eine vorbeiziehende Demonstration zu grüßen, ist untersagt, so die Regelung.
Wie streng diese Vorschrift ist, mussten die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch und ihre Fraktionskollegen erfahren. Ein Mitarbeiter hatte die Teilnehmer der „M1llion Projekt”-Demo unter dem Balkon des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter durch das Schwenken einer Deutschlandfahne begrüßt. Von unten betrachtet, bot sich ein Bild mit zahlreichen Deutschlandfahnen, während die Menge immer wieder „Merz muss weg!” rief. Der AfD-Balkon schien sich gewissermaßen von oben an der Aktion zu beteiligen. Diese emotional aufgeladene Geste endete jedoch mit einem Polizeieinsatz: Es bestehe der Verdacht, dass die gezeigte Fahne gegen die Hausordnung verstoße, erklärte ein Beamter – RT DE berichtete. Von Storch bestätigt nun, dass tatsächlich auch die Deutschlandfahne in den Büros nicht erlaubt ist, wenn sie von außen sichtbar ist.
„Es soll tatsächlich wahr sein: Die Bundestagspräsidentin habe mir verboten, meine 🇩🇪-Fahne aus meinem Büro im Bundestag zu hängen. Geschweige denn zu schwenken. Nicht mal ins Fenster soll ich sie hängen dürfen”,
schrieb sie am Mittwoch in einem auf X veröffentlichten Video. Die Politikerin bewertete diese Regelung als „gewaltigen Fehler” und verwies darauf, dass der Bundestag „Dem Deutschen Volke” gehöre. Sie kündigte an, die Angelegenheit weiterzuverfolgen.
Wie die JF am Mittwoch berichtete, ist das Anbringen von Fahnen in den Fenstern von Abgeordnetenbüros „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet”. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung, die von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) geleitet wird, habe dies bereits im Vorjahr betont. Laut Zeit besteht ein generelles Verbot, das auch Deutschland- oder Europafahnen sowie weitere Fahnen und Aushänge betrifft.
Besonders verärgert zeigten sich die Abgeordneten Keuter und Storch über die Gleichstellung von Regenbogen- und Deutschlandfahne. Bereits in der Vergangenheit hatte die Bundestagsverwaltung mehrere Abgeordnete aufgefordert, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen. Die Begründung war, wie jetzt im Fall Keuter und von Storch, die Hausordnung des Parlaments. Ein Sprecher von Klöckner erklärte, es handele sich um einen Routinevorgang. Die Verwaltung sei kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass in von außen sichtbaren Fenstern Regenbogenflaggen hingen. Während des Einsatzes gegen die Deutschlandfahne hatte von Storch einen Polizisten ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass gegenüber ein Büro eine Regenbogenfahne im Fenster zeigte.
Von Storch kritisierte jedoch, dass Klöckner keinen Unterschied zwischen der tatsächlich politischen Regenbogenfahne, die für „mehr Rechte für sogenannte Queere” stehe, und der Nationalfahne mache. Letztere repräsentiere das deutsche Volk, dem das Parlament gewidmet sei, wie gut lesbar über dem Hauptportal zu erkennen sei.
Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages lautet konkret:
„Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.”
Der aktuelle Vorfall verdeutlicht nun, dass diese Regelung auch für die Deutschlandfahne gilt, wenn sie ohne Genehmigung sichtbar gehisst wird. Die Nationalflagge weht dennoch offiziell sowohl vor dem Parlament als auch auf drei der vier Türme des Reichstagsgebäudes.
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