Bund plant Blitz-Mandat für Bundeswehr-Einsatz in der Straße von Hormus

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Nach Informationen des Spiegel (kostenpflichtig) stellt sich die Bundesregierung auf die für Ende der Woche erwartete endgültige Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen Washington und Teheran in der Schweiz ein. Demnach haben das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) bereits einen Entwurf für ein mögliches Bundestagsmandat erarbeitet. Mit diesem Schritt wollen beide Ressorts ihre Einsatzbereitschaft gegenüber den NATO-Partnern verbindlich untermauern, um eine mögliche militärische Mission der Allianz in der Straße von Hormus aktiv zu unterstützen.

Die Aussicht auf eine vorläufige Beilegung der US-amerikanischen Angriffe, ausgehandelt zwischen der Kriegspartei USA und dem angegriffenen Iran, sorgt in Brüssel für Aufmerksamkeit bei der NATO. In Bezug auf die deutsche Perspektive zitiert die ARD-Tagesschau Bundesaußenminister Johann Wadephul, der am Dienstag erklärte, dass “eine deutsche Beteiligung an der Minenräumung in der Straße von Hormus an bestimmte Herausforderungen gebunden” sei. Laut dem Chef des AA in Berlin seien “nach der Einigung zwischen Iran und den USA weiterhin Fragen offen”.

Regierungskreise, die dem Spiegel zuarbeiteten, berichten, dass zumindest das AA in Kooperation mit dem BMVg bereits Vorkehrungen für einen möglichen NATO-Einsatz in der umkämpften Region um die Straße von Hormus getroffen habe. Zu der entscheidenden Frage eines Bundestagsmandats für die Bundeswehr heißt es:

“Das Kabinett könnte ihn bereits nächste Woche beschließen, wenn die Regierungsspitze bis dahin eine entsprechende politische Entscheidung trifft. Die letzte Entscheidung würde dann beim Bundestag liegen, der einem Einsatz mit einfacher Mehrheit zustimmen muss.” 

Bereits Anfang Mai berichtete die offizielle Webseite der Bundeswehr, dass das Minenjagdboot “Fulda” in Warteposition für eine gefährliche Mission liege. Nach den Planungen der Berliner Regierung könnte dieses Marineboot zusammen mit dem Versorgungsschiff “Mosel” in Bereitschaft für einen NATO-Verband gehen. Die tatsächliche Durchführung eines gemeinsamen Einsatzes hängt dabei ausschließlich vom angestrebten Bundestagsmandat ab.

Laut Spiegel könnten die beiden Schiffe im Rahmen der von Frankreich und Großbritannien angeführten internationalen Militäroperation eingesetzt werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn der Woche gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und dem britischen Premier Keir Starmer erklärt, dass die Koalition bereit sei, “im Einklang mit unseren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen” an einer “rein defensiv ausgerichteten, unabhängigen Mission” teilzunehmen. Ziel sei es, die derzeit stockende Handelsschifffahrt zu ermöglichen und die notwendigen Minenräumarbeiten in den Gewässern durchzuführen.

Außenminister Wadephul betonte, dass Deutschland “grundsätzlich bereit sei”, einen militärischen Beitrag zu leisten, “indem es sich beispielsweise an der Minenräumung in der Meerenge beteilige, denn die Straße muss frei sein”. Es sei jedoch völlig unklar, was genau in der angekündigten Absichtserklärung zwischen Iran und den USA stehe. “Diese Absichtserklärung kennen wir nicht. Wir müssen das erstmal lesen und Nachfragen stellen”, so der Minister.

Nach dem G7-Gipfel im französischen Évian am Dienstagabend erklärte Bundeskanzler Merz vor Journalisten, die Bundesregierung sei vorbereitet, “aber wir haben noch keine Entscheidung getroffen, weder in der Bundesregierung noch im Parlament”. Daher müsse “natürlich auch die Rechtsgrundlage noch geklärt werden. Das ist eine Frage, die wir noch nicht abschließend behandelt haben”.

Der Kanzler favorisiere gegenwärtig eine richtungsweisende Resolution des UN-Sicherheitsrates. Die beteiligten Ministerien würden daher vorschlagen, “sich auf eine am 11. März beschlossene UNO-Resolution zu stützen, die von Bahrain eingebracht worden war”. Der Inhalt dieser Resolution beziehe sich, so der Spiegel-Artikel, “in mehreren Passagen” auf die Straße von Hormus. Darin werde bekräftigt, “dass die UN-Mitgliedstaaten nach dem Völkerrecht das Recht haben, ‘ihre Schiffe gegen Angriffe und Provokationen, einschließlich solcher, die die Rechte und Freiheiten der Schifffahrt untergraben, zu verteidigen'”.

Die Bundesregierung erachtet diese Resolution demnach “für ausreichend als rechtlichen Anknüpfungspunkt” für das erforderliche Bundestagsmandat.

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