Vor dem Hintergrund einer unablässigen Diskussion über weitere Einschnitte im Sozialbereich bekommt die nun schrittweise sichtbar werdende Kostenlawine, die die Corona-Politik des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn hinterlassen hat, einen ganz besonderen Beigeschmack. Spahn, der sich als Fraktionsvorsitzender der Union besonders häufig mit Einsparvorschlägen hervortut, wurde zwar von jeglicher rechtlichen Verantwortung für das von ihm angerichtete Durcheinander freigesprochen. Doch Urteil für Urteil steigen die finanziellen Folgen – Belastungen, die selbstverständlich von den Steuerzahlern getragen werden müssen.
Das jüngste Urteil bringt eine Forderung von 220 Millionen Euro mit sich. Ein Maskenhändler, dem das Landgericht Bonn ursprünglich 33 Millionen Euro zugesprochen hatte, erwirkte nun vor dem Oberlandesgericht Köln ein Urteil, das ihm einen Zahlungsanspruch von 220 Millionen Euro einräumt. Hinzu kommen allerdings noch Zinsen und Zinseszinsen, die seit 2020 anfallen und den Betrag voraussichtlich um weitere 128 Millionen Euro in die Höhe treiben. Die aktuelle Gesamtsumme in diesem einen Fall beläuft sich somit auf 348 Millionen Euro.
Zur Erinnerung: Im März 2020 initiierte Spahn eine offene Beschaffungsaktion für FFP-2-Masken, verbunden mit einer Abnahmegarantie für jeden Lieferanten, der bereit war, die Masken zu einem Stückpreis von 4,50 Euro zu liefern. Ein Angebot, auf das weit mehr Anbieter eingingen als ursprünglich erwartet; schließlich lag dieser Preis weit über dem, was für solche Produkte üblicherweise gezahlt wird.
In der Folge versuchte das Ministerium, die abzunehmende Menge an Masken zu verringern. Man berief sich auf Mängel, verpasste Fristen – die üblichen Kniffe. Das Landgericht hatte diese Argumente zunächst akzeptiert; das Oberlandesgericht Köln hingegen nicht mehr. Der Lieferant konterte den Vorwurf der Fristversäumnis nämlich mit dem Hinweis, er habe gar nicht in Erfahrung bringen können, an welchen Ort er die Masken hätte liefern sollen. Ein Argument, das angesichts des damaligen Chaos durchaus realistisch erscheint.
Die gesamte Maskenbeschaffung unter Spahn verlief weitgehend im Sande – ein Großteil der damals beschafften Masken musste am Ende teuer entsorgt werden; die meisten erreichten nie die Nutzer, weil die Logistik bis zum Endverbraucher versagte. Doch bisher ist nur ein kleiner Teil der damals hastig geschlossenen Verträge juristisch abgewickelt. Schätzungen zufolge könnten am Ende bis zu 2,3 Milliarden Euro fällig werden. Erst jetzt kommen die größeren Klagen zur Verhandlung; bei den bisher abgeschlossenen Verfahren ging es insgesamt um etwas über 60 Millionen Euro, also nur einen Bruchteil der jetzt eingeklagten Summen. Die Klage aus Hamburg, die Anfang des Monats in den Medien war, aber noch vor der ersten Instanz steht, betrifft 500 Millionen Euro.
Kosten, denen dank der Fähigkeiten des damaligen Ministers keinerlei Nutzen gegenübersteht. Jens Spahn jedoch macht weiter Politik und schlägt Kürzungen vor.
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