Frankreich stellt sich gegen EU-Pläne für Rückkehrzentren in Drittstaaten
Kurz nachdem das Europäische Parlament die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung ausreisepflichtiger Migranten in Drittstaaten geschaffen hat, kündigte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron an, dass sein Land diesem Vorhaben nicht zustimmen werde.
In diesen geplanten Rückkehrzentren sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die zwar zur Ausreise verpflichtet sind, aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Herkunftsländer sich weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen oder ihnen keine notwendigen Reisedokumente ausstellen.
Das Konzept solcher Zentren ist nicht neu: Erstmals wurde es unter der konservativen britischen Regierung vorgeschlagen, die damals eine Vereinbarung mit Ruanda traf. Inzwischen setzt Italien ein ähnliches Modell in Albanien um, allerdings mit bislang überschaubarem Erfolg. Auch die Niederlande haben ein Abkommen mit Uganda geschlossen.
Nach der Verabschiedung im EU-Parlament müssen nun die Mitgliedsstaaten der Regelung noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Neben den Niederlanden und Italien befürworten auch Deutschland, Österreich, Griechenland und Dänemark diesen migrationspolitischen Ansatz.
Das deutsche Innenministerium hatte sich ursprünglich mit noch weiterreichenden Überlegungen zur Nutzung von Drittstaaten befasst. Dabei ging es um die Möglichkeit, Asylverfahren für Bewerber mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit vollständig in Drittstaaten durchzuführen.
Der aktuelle Plan sieht jedoch lediglich vor, abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber in Drittstaaten unterzubringen. Dies betrifft voraussichtlich nicht diejenigen, die eine Duldung besitzen. In Deutschland sind dies derzeit etwa 191.000 der ausreisepflichtigen Personen; nur 41.000 ausreisepflichtige Menschen besitzen keine Duldung und würden somit unter die geplante Unterbringung in Drittstaaten fallen.
Als mögliche Drittstaaten werden mehrere Länder genannt: Albanien und Ruanda, die bereits Abkommen mit Italien und den Niederlanden haben, sowie Mauretanien, Libyen, Tunesien, Äthiopien und Usbekistan. Voraussetzung wäre jedoch ein völkerrechtlicher Vertrag mit dem betreffenden Staat, was bedeutet, dass eine solche Regelung nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann.
Emmanuel Macron erklärte nun, Frankreich werde gegen die Rückkehrzentren stimmen. Er begründete dies damit, dass er weder an deren Effizienz glaube noch daran, dass sie mit den Prinzipien seines Landes vereinbar seien. Er sei zwar ein großer Befürworter von Innovation, aber sehr vorsichtig, “wenn von Innovationen bei Werten und Menschenrechten die Rede ist”.
Es ist derzeit unklar, ob Macrons Widerstand einen entsprechenden Beschluss im Europäischen Rat verhindern kann – für diese Entscheidung ist lediglich eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, nicht Einstimmigkeit. Allerdings könnten sich weitere Länder seiner ablehnenden Haltung anschließen. Sollte dies geschehen, wäre der jüngste Asylkompromiss in der EU gescheitert.
Mehr zum Thema – Polen von EU-Migrationspakt ausgenommen – Warschau nimmt keine Flüchtlinge mehr auf