Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Gelegenheit verpasst, sich mit einer grundlegenden Frage zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu befassen: ob dieser noch seinem verfassungsmäßigen Auftrag nachkommt oder ihn durch eine eklatante Einseitigkeit seiner Berichterstattung preisgegeben hat. Wer gehofft hatte, dass das Gericht prüft, ob die Zwangsbeiträge für diese Art der „Beschallung“ überhaupt noch gerechtfertigt sind, sieht sich nun erneut enttäuscht. Diese zentrale Frage wird im derzeit laufenden Verfahren nicht thematisiert.
Das Verfahren, das heute mit einer mündlichen Verhandlung begann, ist vielmehr eine Klage der Rundfunkanstalten gegen die Bundesländer. Konkret geht es um den Beschluss der Länder, die von den Sendern geforderte Beitragserhöhung für den Zeitraum 2025 bis 2028 abzulehnen. Die Länder haben es abgelehnt, den monatlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro anzuheben.
Die Rundfunkanstalten halten dies für verfassungswidrig, da sich die geplante Erhöhung an der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) orientiert. Die Länder dürften nur einstimmig von der KEF-Empfehlung abweichen, argumentieren die Sender. Die KEF setzt sich überwiegend aus Betriebswirten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen.
Allerdings hat die KEF ihre ursprüngliche Empfehlung inzwischen korrigiert. Statt der ursprünglich geforderten Erhöhung schlägt sie jetzt nur noch eine halb so große Anpassung vor. Grund dafür sind höhere Einnahmen der Sender als für 2024 erwartet: mehr Haushalte in Deutschland sowie zusätzliche Zinserträge.
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die Legitimität des Rundfunkbeitrags bestätigte, hieß es: „Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“
Die Entscheidung der Bundesländer Ende 2024, den Beitrag nicht zu erhöhen, war eine Reaktion auf die wachsende Kritik an der Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Kritik wird von den Anstalten bis heute weitgehend ignoriert – trotz Umfragen, die eine schwindende Glaubwürdigkeit belegen. Die Klage der Sender gegen den Länderbeschluss zeigt, wie wenig sie bereit sind, sich mit dieser Kritik auseinanderzusetzen.
Ein Urteil wird frühestens gegen Jahresende erwartet.
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