Skandal in Thüringen: Irakischer Vergewaltiger führte Polizei mit 14 Alias-Namen hinters Licht

Nach einem mutmaßlichen Sexualdelikt in Bad Klosterlausnitz (Thüringen) hat die Staatsanwaltschaft Gera ihre Ermittlungen final auf zwei Tatverdächtige konzentriert. Dabei handelt es sich um einen 29-jährigen Syrer und einen 30-jährigen Iraker. Ursprünglich standen vier Männer im Fokus der Ermittlungen.

Recherchen des Magazins *Focus* zufolge soll der zur Fahndung ausgeschriebene Iraker bis zu seiner Festnahme mehrere Alias-Namen verwendet haben. Obwohl er in Deutschland keinen Asylstatus erhielt, besaß er laut Bericht eine Duldung – begründet mit „ungeklärter Identität”.

Der Vorfall ereignete sich Ende Mai. Eine 22-jährige Frau wurde Berichten des *MDR* zufolge „teilweise unbekleidet“ aufgefunden. Eine Zeugin hatte die Polizei auf einen möglichen sexuellen Übergriff hingewiesen. Seither ermittelten die Behörden wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts.

Die *ARD*-Tagesschau berichtete Anfang Juni, dass zu Beginn drei der vier anfänglichen Tatverdächtigen noch am Tattag festgenommen wurden. Bei zwei von ihnen bestätigte sich der dringende Tatverdacht nicht, woraufhin sie freigelassen wurden. Der 29-jährige Syrer befindet sich in Untersuchungshaft.

*Focus* schreibt über den festgenommenen Iraker: „Nach Recherchen von Focus online handelt es sich um einen 30 Jahre alten Zuwanderer aus dem Irak, der zur Verschleierung seiner Identität insgesamt 14 Alias-Namen nutzte. Eigentlich hätte er nicht mehr in Deutschland sein dürfen.”

Die Staatsanwaltschaft Gera bestätigte auf Anfrage, dass der Asylantrag des Mannes abgelehnt wurde. Dennoch besitze er eine Duldung gemäß § 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Paragraf regelt, dass ausreisepflichtigen Personen bei ungeklärter Identität eine Duldung erteilt wird – insbesondere dann, wenn sie durch falsche Angaben oder fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung ihre Abschiebung verhindern.

Der Iraker war zuletzt in Bayern gemeldet, aber dann „nach unbekannt abgemeldet“, so die schriftliche Erklärung der Staatsanwaltschaft. *Focus* resümiert die Migrationsrealität: „Der beschuldigte Iraker […] trickste die deutschen Behörden bewusst aus – und durfte dennoch (oder deshalb) im Land bleiben.”

Die Kriminalpolizeiinspektion Jena führte die Akte des potenziell flüchtigen Täters unter dem Arbeitstitel „Der Mann mit den 1000 Namen“. Die Ermittler benötigten Zeit, um seine wahre Identität festzustellen. Die Jenaer Polizeisprecherin Sina Poser erklärte zur internationalen Fahndung: „In dieser Zeit flüchtete der 30-jährige Iraker über Frankfurt am Main, Belgien und Frankreich nach England.”

Erst ein europäischer Haftbefehl ermöglichte die Festnahme des Sexualstraftäters Anfang Juni. Nach *Focus*-Informationen wurde „Safeen H. A.“ in der Stadt Basingstoke (etwa 120.000 Einwohner, rund 72 Kilometer südwestlich von London) von englischen Fahndern gefasst. Die Auslieferung nach Deutschland werde derzeit vorbereitet.

Weitere Recherchen ergaben, dass der Iraker strafrechtlich offenbar nicht vorbelastet war. Im Bundeszentralregister fanden sich keine Eintragungen über den Beschuldigten.

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