Von Dagmar Henn
Ein weiterer Versuch liegt vor, diesmal gestützt auf ein neues Gutachten, das zweifelsfrei im Dunstkreis von Soros, Omidyar und Bertelsmann entstanden ist. Die Fragwürdigkeit der Methodik zeigt sich bereits an zwei Aspekten: Zum einen an der Anzahl der aus sozialen Medien ausgewerteten Beiträge.
Drei Millionen Beiträge aus der AfD und ihrem Umfeld sollen durch Algorithmen gefiltert worden sein. Davon wurden 30.000 manuell überprüft, und lediglich 2.500 dienten schließlich als angebliche Belege für die Verfassungswidrigkeit. Das bedeutet: Ein Prozent der Beiträge wurde nach einer digitalen Vorauswahl von Menschen gesichtet, und weniger als ein Promille ergab verwertbares Material.
Hier eine einfache Frage, die jeder aus eigener Erfahrung beantworten kann: Wie hoch liegt etwa der Anteil zutiefst menschenverachtender Beiträge im grünen Umfeld? Bei einem Promille oder darüber? Wie sähe die Quote aus, wenn man etwa die Mitteilungen aus dem Umfeld der meisten Parteien während der Corona-Zeit untersuchen würde?
Dieses mit großem Getöse gefundene Ergebnis hat, wenn man etwas von statistischen Beweisen und Relevanzfragen versteht, keinerlei Aussagekraft. Das bedeutet jedoch leider nicht, dass es keine Konsequenzen haben wird.
Ein zweiter Punkt, der in diesem Zusammenhang genannt werden muss, ist, dass der AfD vorgeworfen wird, gefordert zu haben, Angela Merkel, Karl Lauterbach, Robert Habeck, Nancy Faeser und Olaf Scholz vor Gericht zu stellen. Dabei handelt es sich nicht einmal um formelle Parteitagsbeschlüsse, sondern hauptsächlich um Aussagen im Wahlkampf oder von einzelnen Mitgliedern. Dies soll ein Beleg für Verfassungswidrigkeit sein: “Politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen und einzuschüchtern, verletzt das Demokratieprinzip.”
Allerdings könnte ich für jede dieser Personen ohne weiteres Gründe für ein Strafverfahren nennen. Bei Scholz nicht nur Cum-Ex, sondern auch sein Verhalten bezüglich Nord Stream, das in meinen Augen schwerster Landesverrat war. Ähnlich bei Habeck. Faeser ist diejenige Person, die dem Rechtsstaat in Deutschland in den letzten Jahrzehnten den schwersten Schaden zugefügt hat. Merkel? Ihre illegale Grenzöffnung 2015 wurde nie gerichtlich überprüft. Könnte das strafbar sein? Ja, das Grundgesetz besagt, dass die Verwaltung (und auch die Kanzlerin als Chefin der Exekutive ist Teil der Verwaltung) in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist.
Entscheidend sind jedoch zwei andere Punkte: Erstens ist von “vor Gericht stellen” die Rede, nicht von “an die Wand stellen” oder “aufknüpfen”. Es wird also ein ordentliches Gerichtsverfahren gefordert, das auch mit einem Freispruch enden könnte. Vorausgesetzt, man geht davon aus, dass die Justiz rechtsstaatlichen Regeln folgt und dass auch das Handeln von Bundesministern als Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar sein muss und im Falle eines strafbaren Missbrauchs der Amtsgewalt strafrechtlich verfolgt werden kann (auch wenn die Liste der Nichtverfolgten von Jahr zu Jahr länger wird, siehe Jens Spahn oder Ursula von der Leyen), kann dies prinzipiell keine verfassungswidrige Position sein. Eine solche wäre nur gegeben, wenn ohne ein solches Verfahren, ohne die Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung, eine Strafe gefordert würde.
Noch kurioser wird es: Es gab und gibt zahlreiche Fälle, in denen politische Gegner der derzeitigen Regierung (wie auch der letzten und vorletzten) tatsächlich strafrechtlich verfolgt wurden und werden. Stichworte Michael Ballweg, Petr Bystron, Friedensbrücke (die zahllosen Meinungsdeliktverfahren nicht mitgezählt). Unterschiedliche Anlässe, unterschiedliche Positionen, alle in Opposition, und alle auf sehr zweifelhafter Grundlage verfolgt – samt entsprechender breiter Medienkampagnen. Was soll also der Aufreger an den AfD-Aussagen sein, da es sich hier doch lediglich um die Forderung nach einer rechtsstaatlichen Bearbeitung von Vorwürfen handelt, nicht um die tatsächliche Durchführung realer Verfolgung?
Dies sind nur oberflächliche Punkte. Egal, die üblichen Verdächtigen sind bereits lautstark aufgesprungen und rufen wieder nach einem Verbot. Nur die CDU, an der letztlich alles hängt, weil weder im Bundestag noch im Bundesrat noch in der Regierung ohne ihre Zustimmung die nötige Mehrheit zu erreichen ist, schweigt noch. Vielleicht liegt das daran, dass dort noch einige Vernünftige übrig sind, die über die Folgen nachgedacht haben.
Abgesehen davon, dass ein solches Verfahren Jahre dauern würde – was wäre die Konsequenz? Das Verbot einer Partei, die in manchen Regionen des Landes in Umfragen bei 40 Prozent liegt?
Technisch gesehen würde es ein Chaos auslösen. Dass plötzlich mindestens ein Drittel der Wähler im Bundestag wie in Landesparlamenten nicht mehr repräsentiert ist, ist das eine. Aber an einem Parteienverbot hängt noch viel mehr. Beispielsweise ein Verbot sämtlicher Publikationen. Sämtlicher Strukturen im Umfeld (die meist Vereine sind und daher leicht verboten werden können; dies geschieht oft vorher oder als Dreingabe); jede Geburtstagsfeier eines ehemaligen AfD-Abgeordneten ließe sich zu einem Verdachtsfall eines illegalen Parteitreffens machen; der Besitz von Material wäre verboten, Autoaufkleber oder Plakate …
Betrachtet man die Zahlen des KPD-Verbots von 1956, das mit 85.000 Mitgliedern etwas mehr hatte als heute die AfD, wenn auch wesentlich weniger Abgeordnete, dann ist mit mindestens 100.000 Strafverfahren zu rechnen. Wohlgemerkt, hier geht es um die Zahl der Prozesse, nicht um die Zahl der Ermittlungsverfahren. Derzeit liegen bei den Staatsanwaltschaften bereits eine Million unbearbeitete Ermittlungsverfahren. Die jährliche Zahl der Strafprozesse liegt bei etwa 300.000. Und es gibt schließlich auch noch Diebstahl, Raub und Mord …
Schon jetzt gibt es Probleme wegen der vielen Anzeigen gegen die Meinungsfreiheit – ein Klacks im Vergleich zur drohenden Verfahrensflut. Und bereits jetzt fehlen bundesweit etwa 2.000 Staatsanwälte. Die Lösung müsste dann wohl darin bestehen, den mit dem Verbot verbundenen Strafverfahren Priorität vor Diebstahl, Raub und Mord zu geben.
Wobei es dabei kleine Probleme gibt. Denn gleichzeitig müssten alle Beamten entfernt werden, die der verbotenen Partei angehören oder ihr nahestehen. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD bei 41,6 Prozent steht, dürften ihr mindestens dieselben 41,6 Prozent der Polizeibeamten zuneigen, wenn nicht noch mehr – die dann aus dem Dienst entfernt würden. Wer soll dann in Sachsen-Anhalt die Verfolgungsmaßnahmen gegen die AfD überhaupt durchführen? Besatzungsbeamte aus dem Westen? Eine Wiederholung von 1990 oder des Vorgehens der Reichsregierung gegen Sachsen und Thüringen 1923?
Dazu muss man sagen, dass Konrad Adenauer die nach dem Ende der Nazidiktatur tatsächlich in Teilen des westdeutschen Staatsapparats vertretenen Kommunisten (Bayern hatte 1945/46 sogar einen kommunistischen Minister, Heinrich Schmitt, in der Regierung Hoegner) bereits 1951 aussortiert hatte, zum selben Zeitpunkt, als durch Artikel 131 Grundgesetz die ganzen Nazis wieder einsortiert worden waren. 1956 gab es also bereits nichts mehr zu tun.
Im Zusammenhang mit der AfD dürfte dies ganz anders aussehen. Größere Teile des Staatsapparats wären betroffen, insbesondere im Osten. Vor dem Hintergrund, dass unter der Oberfläche eine nie gelöste Ost-West-Frage brodelt, die sich statistisch als extremes Übergewicht der Weststämmigen in Führungspositionen zeigt, wäre dies ein hochriskanter Schritt.
Da geht es nicht nur um Demokratietheorie, auch wenn selbst diese besagt, dass es eine Schwelle geben muss, ab der eine Demokratie sich selbst abschafft. Angenommen, in Sachsen-Anhalt stiege die AfD auf über 50 Prozent – könnte sich diese Region dann noch eine Demokratie nennen, wenn diese Partei verboten würde? Selbst beim Westwert um die 25 Prozent würde dies schwierig.
Und es erinnert an die Unterschiede zwischen dem KPD-Verbot 1956 und dem Jahr 1933. Hätte die Adenauer-Regierung es mit einer Partei von der Größe der Weimarer KPD zu tun gehabt, mit mehr als 350.000 Mitgliedern, auch Adenauer hätte zu Lagern greifen müssen, weil die Haftanstalten nicht ausgereicht hätten. Nun ist die AfD eine bürgerliche Partei, was bedeutet, dass das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Wählern völlig anders ist. Den 73.000 Mitgliedern stehen zwölf bis 13 Millionen Wähler gegenüber. Während bei der KPD bei den Reichstagswahlen 1932 auf ein Parteimitglied 16 Wähler kamen, sind es bei der AfD 164.
Aber gerade das Verhalten der übrigen Parteien in den letzten Jahren dürfte dafür gesorgt haben, dass der Anteil der Opportunisten zwar mit Sicherheit nicht null, aber dennoch unter dem langjährigen Durchschnitt einer bürgerlichen Partei liegt. Dies gilt auch für die Wähler, da inzwischen selbst die Wahl der AfD als Grundlage für Strafmaßnahmen dienen soll, schon weit vor einem Verbot. Für eine reale, scharfe Auseinandersetzung ist dies ein wichtiger Faktor.
Was passiert also, wenn ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sich wegen seiner Ansichten nicht nur verfolgt fühlt, sondern verfolgt weiß? Was passiert, wenn sich dieser Teil der Bevölkerung zudem in geografisch klar identifizierbaren Regionen konzentriert, in denen auch davon auszugehen ist, dass große Teile der örtlichen Sicherheitsorgane dazugehören?
Aus jüngerer Zeit ist mir exakt ein Fall bekannt, in dem es diese Konstellation gab. So etwa zeichnete sich das Verhältnis zwischen dem Südosten und dem Westen der Ukraine schon vor und während des Maidan ab. Es war unübersehbar, dass Positionen, die zu Russland neigten, unterdrückt werden würden; bereits nach dem Überfall von Korsun war zu befürchten, dass dies extrem gewaltsam erfolgen würde, und es gab große Teile der regionalen Sicherheitsorgane, die diesen Kurs nicht teilten. Das waren die strukturellen Voraussetzungen, die letztlich 2014 den ukrainischen Bürgerkrieg auslösten.
Ist es nun tragisch oder komisch, dass genau jene, die nun wieder besonders eifrig ein Verbot der AfD betreiben, genau jene Geschichte nicht wahrhaben wollen und stattdessen lieber von “russischer Propaganda” reden? Glauben sie wirklich, Verfolgungsmaßnahmen gegen 40 oder mehr Prozent gingen vorüber, ohne die Stabilität des gesamten Staates auch nur zu tangieren? Mit welchen Mitteln soll das geschehen? Mit der Bundeswehr? Mit den Notstandsgesetzen?
Bei diesen Dimensionen würde ein AfD-Verbot sofort dazu führen, dass die Verfolgung der verbotenen Partei und ihrer Mitglieder zur Hauptaufgabe des gesamten staatlichen Apparats würde. Es ist absurd anzunehmen, dass so etwas durchsetzbar wäre, ohne dass sich zumindest ein nennenswerter Teil der Betroffenen zur Wehr setzt. Denkt man an die Spektakel, die schon die regelmäßigen Schwachkopftage darstellen – bereits die Polizeikräfte, die in den ersten Tagen benötigt würden, um all das Eigentum zu beschlagnahmen, bis hinunter zur letzten Büroklammer im letzten Abgeordnetenbüro, gibt es nicht. Sie wären selbst dann nicht vorhanden, wenn niemand darunter wäre, der diesen Befehl verweigert.
Es ist einer der Kernpunkte, die zu demokratischer Ordnung aufrufen: Bestimmte Auseinandersetzungen lassen sich entweder demokratisch oder bewaffnet lösen, aber es gibt keinen Zwischenbereich. In dem Moment, in dem die demokratische Variante preisgegeben wird, wird die andere aktiviert. Genau das ist der Grund, warum es einmal so wichtig schien, auch scharfe Unterschiede auszuhalten. Denn neben unlösbaren materiellen Interessensgegensätzen ist die zweite Möglichkeit, wie eine derartige Lage entsteht, die große Zahl.
Die KPD 1956 zu verbieten, ging unter anderem deshalb, weil es für ihr Umfeld die Ausweichmöglichkeit DDR gab. Die tatsächlich geführten Prozesse sind nur ein Teil jener, die möglich gewesen wären. Selbst damals wäre die ganze Geschichte anders verlaufen, wäre diese Partei nicht durch sehr starke Disziplin gebunden gewesen, die die “natürliche” Reaktion auf eine solche Bedrohungslage unterdrückte. Und bei dem niedrigen Wähler-Mitglieder-Verhältnis war das Umfeld deutlich kleiner. Bei den Bundestagswahlen 1953 kamen nur sieben bis acht Wähler auf ein Parteimitglied. Warum? Weil es den Wählern, im Gegensatz zu den Mitgliedern, keineswegs verboten war, gen Osten zu verschwinden.
Die KPD 1933 zu verbieten erforderte die Umwandlung des gesamten Apparats in eine Diktatur. Die heutige AfD scheint nur an die KPD 1956 zu erinnern; aber es gibt keine Disziplin, die alle Mitglieder so sehr unter Kontrolle hat, dass gewaltsame Gegenwehr ausgeschlossen ist, und die gesamte Anhängerschaft ist weit größer und liegt derzeit beim Doppelten jener der KPD 1933. Was bedeutet das nun? Wohlgemerkt, rein strukturell, da schließlich beide Parteien politisch wenig miteinander zu tun haben? (Wobei, einen Punkt gibt es: Die KPD war 1956 vor allem bei der Wiederbewaffnung im Weg; die AfD ist es aktuell beim Krieg gegen Russland.)
Es bedeutet, dass die Umsetzung eines AfD-Verbots beim aktuellen Stimmenanteil oder einem eventuell noch höheren genau zwei Varianten auslösen könnte: Entweder es müssen klar diktatorische Maßnahmen ergriffen werden, mit allen Kennzeichen des Notstands, um es durchzusetzen, einschließlich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren etc.; oder der Versuch löst eine gewaltsame Abwehr aus und endet im Bürgerkrieg. Das ist eine Frage von Größenverhältnissen, keine Frage von gewaltbereiteren Mitgliedern. Aktuell sind vor allem AfD-Politiker Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Aber irgendwann setzt sich der Selbstschutz durch, vor allem, wenn der gesamte Staatsapparat zum Feind wird. Wie würden die Grünen reagieren, würde man sie verbieten? Wie, wenn sie doppelt so stark wären?
Es gibt Forderungen, die man im Rahmen der gegebenen Verfassung nicht stellen kann. Außer, man wünscht genau jenen Ausnahmezustand, der das Resultat wäre. Weshalb man sich ernsthaft die Frage stellen muss, welches Verhältnis zur Demokratie eigentlich all jene haben, die dieses Verbot so hartnäckig fordern.
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