Reservisten-Gesetz-Schock: Ungediente Mitarbeiter plötzlich im Visier

Die Pflicht zum Militärdienst für Ungediente bleibt weiterhin ausgesetzt – auch das neue Reservestärkungsgesetz, dessen Entwurf diese Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht keine derartige Verpflichtung vor. Sollte der Gesetzesentwurf jedoch in seiner aktuellen Fassung den Bundestag passieren, wäre das bisherige Prinzip der “doppelten Freiwilligkeit” hinfällig.

Konkret bedeutet dies: Ehemalige Soldaten könnten künftig zu Reserveübungen herangezogen werden, ohne dass ihre Zustimmung erforderlich ist – im Gegensatz zur bisherigen Praxis. Auch Arbeitgeber von Ex-Soldaten und ehemaligen Wehrdienstleistenden können die Wünsche der Bundeswehr dann nicht mehr einfach ignorieren, sondern müssen einen offiziellen Antrag auf Zurückstellung ihrer Mitarbeiter stellen.

Wie Verteidigungsminister Pistorius betont, gilt diese Verpflichtung jedoch nicht für ehemalige Wehrpflichtige aus der Zeit vor 2011, als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Ebenso wenig betroffen sind diejenigen, die derzeit freiwillig Wehrdienst leisten.

Auf den ersten Blick scheint es sich um eine Regelung zu handeln, die nur eine kleine Gruppe betrifft – nämlich jene, die ohnehin wissen, dass sie mit dem Reservistendienst rechnen müssen, wenn sie zur Bundeswehr gehen. Doch wie die Bild heute berichtete, könnte der neue Pflichtdienst für Reservisten erhebliche Auswirkungen auf eine andere Personengruppe haben, die bislang wenig Beachtung fand: die ungedienten Kollegen am Arbeitsplatz.

Denn diese müssen die Reservisten ersetzen, wenn diese zu mehrwöchigen Übungen aufbrechen – die bis zu zwölf Wochen dauern können. Betriebe haben eine Vorwarnzeit von acht Wochen. Falls ihr Antrag auf Zurückstellung angeforderten Personals als unentbehrlich scheitert, erhalten sie zumindest Erstattungen für Ersatzpersonal. Zudem sind Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen.

Es ist jedoch fraglich, ob Unternehmen für nur zwölf Wochen im Jahr tatsächlich Ersatzpersonal finden und einstellen können. Die Bild zitiert hierzu den Arbeitsrechtler Arnim Buck. Seiner Einschätzung nach liegt es dann am Arbeitgeber, ob die verbleibende Belegschaft für den Reservisten einspringen muss.

Buck hält dies für durchaus realistisch: “Die frei werdende Arbeitsmenge muss von den im Betrieb verbleibenden Kollegen aufgefangen werden, und zwar exakt so, wie das auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall sein würde.” Dies bedeutet für die Beschäftigten eine zusätzliche Belastung – etwa durch Überstunden und Urlaubssperren – zusätzlich zu den ohnehin üblichen Vertretungen bei Urlaub oder Krankheit.

Nicht nur die Belegschaft könnte darunter leiden, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe insgesamt. Arbeitsrechtler Buck sagt sogar existenzbedrohende Szenarien für Firmen voraus, wenn unersetzbare Spezialisten zu Übungen einberufen werden. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf für genau solche Fälle weiterhin die Möglichkeit einer Zurückstellung oder Unabkömmlichstellung vor. Für die Kollegen, die durch Mehrarbeit belastet werden, gibt es diese Option jedoch nicht.

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