Prag bestätigt: Deutscher Aktivist Liebich muss nach Deutschland ausgeliefert werden

Der juristische Streit um die Zukunft des in Tschechien inhaftierten Rechtsaktivisten Marla Svenja Liebich ist vorerst entschieden: Das Oberlandesgericht in Prag wies seine Klage gegen die Abschiebung nach Deutschland ab. Die eingereichten Rechtsmittel und Stellungnahmen seien nach Ansicht der Richter „nicht begründet gewesen”. Damit bestätigte das Gericht das Urteil der ersten Instanz.

Die tschechische Justiz wird den flüchtigen Marla Svenja Liebich nun an Deutschland überstellen. Laut einer Gerichtssprecherin, die sich auf Agenturberichte stützte, lehnte das Oberlandesgericht in Prag die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die bevorstehende Auslieferung ab. Der Beschluss ist rechtskräftig, sodass die Übergabe im Rahmen des Standardverfahrens innerhalb der nächsten zehn Tage erfolgen wird.

Bereits Anfang Juni hatte das Landgericht in Pilsen (Plzeň) entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden müsse.

Der inhaftierte Aktivist war in Deutschland wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer gezielten Desinformationskampagne in sozialen Medien weigerte er sich jedoch im August 2025, die Strafe im Frauengefängnis der JVA Chemnitz anzutreten.

Im Dezember 2024 hatte Liebich offiziell seinen Namen und Geschlechtseintrag ändern lassen – von Sven zu Marla Svenja. Dies erfolgte auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt der Stadt Schkeuditz in Sachsen.

Anschließend gelang es Liebich, mehr als ein halbes Jahr unterzutauchen. Im April 2026 wurde er jedoch von der tschechischen Polizei aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und inhaftiert.

Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Halle erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass sich die tschechischen Behörden nun innerhalb einer Zehn-Tage-Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden würden.

Theoretisch bleibt Liebich als letzte Möglichkeit, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anzurufen, um die Abschiebung juristisch zu blockieren. Laut Medienberichten gilt dies jedoch als unwahrscheinlich. Die finale administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt nun beim tschechischen Justizminister Jeroným Tejc.

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