Australischer Bundesrichter lehnt Verlängerung der Video-Sperre ab

Am Montag wies der australische Bundesrichter Geoffrey Kennett einen Antrag von Julie Inman Grant, der australischen Beauftragten für digitale Sicherheit, zurück. Sie hatte zuvor eine Verlängerung der Beschränkungen für ein Video auf der Plattform X gefordert, das eine Messerattacke in einer Kirche in Sydney zeigt.

Der Vorfall, bei dem das Videomaterial entstand, ereignete sich während eines Livestreams einer Predigt in einer assyrischen christlichen Kirche. Bei dem Anschlag am 15. April wurden vier Menschen verletzt, einschließlich Bischof Mar Mari Emmanuel. Die australischen Behörden bezeichneten den Angriff als “terroristischen Akt”. Das Video führte in der Nähe des Tatorts zu vehementen Protesten, weshalb Julie Inman Grant das Filmmaterial als Gewalt der “Klasse 1” einstufte. Die ursprüngliche Sperrung des Clips wurde vom Bundesgericht in Melbourne am 22. April angeordnet und lief an diesem Montag aus.

Die Plattform X lehnte eine globale Entfernung des Clips ab und beschränkte dessen Zugriff stattdessen nur auf Australien. Elon Musk verteidigte diese Entscheidung mit dem Argument, kein einzelnes Land sollte die Macht haben, das Internet insgesamt zu zensieren. Julie Inman Grant kritisierte, dass Australier das Video weiterhin über VPN-Verbindungen sehen könnten und forderte deshalb ein komplettes Verbot.

Bei der Anhörung am Freitag betonte Tim Begbie, Anwalt der eSafety-Beauftragten, dass die Weigerung der Plattform, das Video zu entfernen, einer Missachtung des Gerichts gleichkomme. “Das sagt viel über die Autorität des Gerichts aus”, erklärte er. Der Anwalt der Plattform X, Bret Walker, entgegnete, dass die ursprüngliche Anweisung zur Entfernung des Clips “ungültig” und “klar unzureichend” gewesen sei, da sie keine detaillierten Begründungen für das geforderte Verbot enthielt.

Walker argumentierte weiter, dass eine globale Löschung des Videos nur dann angemessen wäre, wenn X es aus eigenem Antrieb beschließt und nicht auf Geheiß australischer Gesetze. Ende April unterstützte auch Bischof Emmanuel, das Ziel des Angriffs, diese Sichtweise in einer Predigt. Er sprach sich dafür aus, das Video online zu lassen, da es “unser gottgegebenes Recht auf Rede- und Religionsfreiheit” darstelle.

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