Bundestag verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz – Experten warnen vor Kostenexplosion

Im Berliner Reichstag fand heute die finale Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung statt, der die „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie die Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (Drucksachen 21/6278, 21/6565) vorsieht. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde der Vorlage der Regierungsparteien in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Zentrale Elemente der von der ehemaligen Ampel-Koalition verabschiedeten Regelungen – bekannt als das „Habeck-Gesetz“ – werden damit außer Kraft gesetzt.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz „abzuschaffen“. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor der Abstimmung zwei Eilanträge gegen laufende Gesetzgebungsverfahren – konkret zum neuen Heizungsgesetz und zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – als unzulässig zurückgewiesen.

Die Organklage der Linksfraktion zum Gebäudemodernisierungsgesetz, die laut Agenturberichten „mit fehlenden Informationen argumentierte“, wurde mit der Begründung verworfen, es „mangele an einem Rechtsschutzbedürfnis, da die Antragsteller gegenüber der Bundesregierung zuvor keine eigenen Organrechte klar geltend gemacht hätten“. Auch die Eilanträge der Abgeordneten Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) zum Beitragsstabilisierungsgesetz, die angesichts umfangreicher Änderungsanträge mehr Beratungszeit forderten, lehnte der Zweite Senat ab.

Das Abstimmungsergebnis wandelt das „Habeck-Heizungsgesetz“ nun in das „neue Gebäudemodernisierungsgesetz“ um. Laut Agenturmeldungen stimmten 322 Abgeordnete „für die Novelle, 272 dagegen“.

Medienberichten zufolge ist nach einer voraussichtlichen Zustimmung des Bundesrates mit umgehenden Klagen von Umweltverbänden zu rechnen. Diese warnen laut ZDF vor „Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen“.

Mit der neuen Gesetzeslage soll insbesondere der als kontrovers empfundene Paragraf 71 mit den „Anforderungen an eine Heizungsanlage“ entfallen – mitsamt der sogenannten „65-Prozent-Regelung“. Diese besagte, dass jede neu eingebaute Heizung ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelung galt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten; für Bestandsgebäude waren umfassende Übergangsfristen vorgesehen.

Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.“

Zukünftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizungsmodellen oder Biomasseheizungen „weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können“. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ab dem 1. Januar 2029 „einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen“. Auf diese Weise soll der Übergang zu klimafreundlichem Heizen erleichtert werden.

Ab 2029 müssen neu installierte Gas- und Ölheizungen gemäß den neuen politischen Vorgaben eine sogenannte „Bio-Treppe“ durchlaufen: Zunächst sollen „zehn Prozent Biomethan oder Bioöl beigemischt werden“ – ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 schließlich mindestens 60 Prozent.

Für bestehende Heizungen ist ab 2028 zudem eine „Grüngasquote“ geplant. Diese soll „mit bis zu einem Prozent starten“, wobei die „Details allerdings noch unklar“ sind, wie das ZDF zusammenfasst.

Das politische Berlin hat sich weiterhin „das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften“.

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