Am Morgen des 8. Juli 2026, kurz nach halb neun, sorgte eine Begebenheit an der Busstation Frohberg in Stäfa für Aufsehen. Ein Fahrer der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) verließ seinen Wagen, entrollte einen Gebetsteppich auf dem Boden und begann, in Richtung Mekka zu beten. Festgehalten wurde diese Szene von der Weltwoche.
Der betreffende Mann arbeitet für die VZO, ein Unternehmen, das sich komplett in öffentlicher Hand befindet: Seine Anteile liegen ausschließlich bei Gemeinden und Kantonen. Die Firma führt im Auftrag des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) den regionalen Busverkehr aus.
Die zuständigen Stellen in der Region Zürichsee äußerten sich auf Nachfrage unmissverständlich. Zwar respektiere man das grundlegende Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit. Doch die Ausübung religiöser Rituale während der Arbeitszeit entspreche weder den Erwartungen noch den internen Regelungen des Unternehmens. Sie stellten klar: Es sei keineswegs üblich oder akzeptabel, dass Busfahrer vor ihrem Fahrzeug einen Gebetsteppich ausbreiten und beten.
Die Verkehrsbetriebe machten konkret deutlich, dass es nicht normal sei, wenn Busfahrer vor dem Bus einen Gebetsteppich ausbreiten und beten.
Der ZVV schloss sich dieser Position an. Religiöse Handlungen während des laufenden Fahrbetriebs ließen sich nicht mit den Richtlinien des jeweiligen Verkehrsbetriebs vereinbaren. Die VZO habe den Vorfall überprüft und bestätigt, dass das beobachtete Verhalten gegen ihre internen Vorschriften verstoße.
Auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen wollte der ZVV nicht eingehen. Da die Busfahrer direkt bei den einzelnen Verkehrsunternehmen angestellt sind, liegt die Entscheidung über disziplinarische Schritte allein bei diesen Firmen – nicht beim Verkehrsverbund selbst.
Was sich in Stäfa nahe Zürich abspielte, wirkt auf viele äußerst bizarr und fand sogar international Beachtung in den Medien. Es zeigt eindringlich, wie seltsam und irritierend es wirkt, wenn Busfahrer während ihrer Arbeitszeit religiöse Verrichtungen durchführen. Die klare Haltung der regionalen Verkehrsbetriebe und des ZVV ist eindeutig: Religionsfreiheit ist selbstverständlich, aber religiöse Praktiken während des aktiven Dienstes haben keinen Platz. Viele sehen darin eine Gefahr für das Vertrauen in den öffentlichen Nahverkehr.
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