Soziales Entschädigungsrecht: Hohe Hürden für Opfer von Gewalttaten
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft, das die Entschädigung für Opfer von Straftaten und anderen Schädigungen grundlegend neu regeln sollte. Ziel war es, das veraltete Bundesversorgungsgesetz (BVG), das seinen Fokus vor allem auf Kriegsopfer legte, durch ein moderneres System zu ersetzen, das den Bedürfnissen Betroffener besser gerecht wird. Die Reform war notwendig, weil die Generation der Kriegserlebten langsam verschwindet.
Das SGB XIV umfasst nicht nur Zahlungen für Kriegsopfer der beiden Weltkriege, sondern auch für Menschen, die durch Gewalttaten geschädigt wurden, etwa Terroropfer und deren Angehörige. Auch Personen, die durch Impfungen oder während des Zivildienstes gesundheitliche Schäden erlitten haben, können nach diesem Gesetz Leistungen beantragen.
Bei der Einführung versprach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass die Unterstützung für Opfer künftig “schneller, zielgenauer und stärker an den individuellen Bedürfnissen der Berechtigten” erfolgen würde. Eine aktuelle Veröffentlichung der Opferhilfsorganisation Weißer Ring e. V., über die der Deutsche Pressedienst berichtete, zeigt jedoch, dass diese hochgesteckten Erwartungen nicht erfüllt wurden.
Laut dem Mitgliedermagazin des Weißen Rings wiesen die zuständigen Versorgungsbehörden der Bundesländer im Jahr 2025 mehr als jeden zweiten Antrag auf Entschädigung ab. Von insgesamt 11.286 geprüften Anträgen wurden 55 Prozent negativ beschieden. Nur 2.779 Anträge fanden Zustimmung, was nicht einmal einem Viertel aller Anträge entspricht. Ein Teil der Anträge wurde von den Betroffenen selbst zurückgezogen, oder sie waren zwischenzeitlich verstorben oder umgezogen.
Insgesamt gingen 2025 18.659 Anträge auf Opferentschädigung ein, eine Zahl, die weit über den bearbeiteten Fällen liegt. Der Weiße Ring kritisiert daher nicht nur die hohen Ablehnungsquoten, sondern auch die langen Bearbeitungszeiten, die die Geschädigten zusätzlich belasten. Etwa 7.000 Verfahren sind bislang noch nicht abgeschlossen.
Die hohen Ablehnungszahlen sind offenbar nicht primär auf die politisch umstrittene Frage der Entschädigung von Corona-Impfgeschädigten zurückzuführen. Nach den vom Weißen Ring gesammelten Behördenangaben sind die meisten Antragsteller Opfer von Gewalttaten. Ihre erlittenen gesundheitlichen oder finanziellen Schäden sollten eigentlich durch das SER ausgeglichen werden. Allerdings legen die Daten aus Thüringen und Brandenburg nahe, dass nur eine Minderheit der Gewaltopfer tatsächlich eine Entschädigung erhält.
Ein Grund für die Verzögerungen könnte die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten ab 2024 sein. Seitdem können auch Personen Anträge stellen, die unter sogenannten Schockschäden leiden, Opfer psychischer Gewalt oder vernachlässigte Kinder. Auch Geschädigte von Kinderpornografie haben nun einen Rechtsanspruch.
Diese Neuerung führte 2024 zu einem sprunghaften Anstieg der Anträge um 30 Prozent auf 19.650. Im Jahr 2025 sank die Zahl zwar um 5 Prozent, liegt aber immer noch höher als vor der Gesetzesreform.