**Titel: Ein toter Zeuge wirft Fragen auf: Der CSD-Anschlag und seine Ungereimtheiten**
**Von Alexandra Nollok**
Die schockierende Bluttat während der CSD-Parade im Berliner Tiergarten am vergangenen Samstag beherrscht weiterhin die Nachrichten. Die Debatte konzentriert sich stark auf Themen wie Migration und Islamkritik, was Forderungen nach mehr Abschiebungen, Ausbürgerungen und einer härteren Gangart des Staates nach sich zieht. Der Vorschlag von CSU-Politiker und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der unter anderem Fußfesseln und eine verlängerte Präventivhaft für mutmaßliche Gefährder ins Spiel brachte, ist dabei nur ein Beispiel. Dobrindt ist derselbe, der kürzlich die Rechtsberatung für homosexuelle Flüchtlinge streichen will und im vergangenen Jahr ein Sonderregister für „queere“ Menschen forderte.
Doch was in der öffentlichen Diskussion auffallend wenig Platz einnimmt, sind die Opfer selbst: eine getötete Frau und 29 teils schwer verletzte Besucher des Berliner Christopher Street Day. Werden sie erwähnt, scheinen sie meist instrumentalisiert zu werden, etwa für eine angebliche „westliche Wertegemeinschaft“, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ oder die „deutsche Kultur“. Ironischerweise kommt dies manchmal genau von jenen, die Homosexuelle am liebsten in Umerziehungslager stecken würden. Die merkwürdigen Umstände, die man so ähnlich schon in anderen Fällen erlebt hat, hinterfragt kaum jemand.
Fragen nach der Wahrheit statt finaler Schüsse
Eine zentrale Frage drängt sich auf: Warum hat das Sondereinsatzkommando (SEK), schwer bewaffnet und bestens ausgerüstet, den Tatverdächtigen Abdul B. erschossen und damit den wichtigsten Zeugen beseitigt? Die offizielle Begründung lautet, er sei mit einem Messer auf die Beamten losgegangen. Natürlich ist ein Messer keine harmlose Waffe, sondern kann tödlich sein.
Allerdings handelte es sich nicht um eine überraschte Polizeistreife, sondern um eine Eliteeinheit, die mit Schusswaffen, Schilden und Schutzausrüstung vor Ort war. Diese hatte die Gartenlaube in Berlin-Spandau, in der sich der 21-jährige Tatverdächtige verschanzt hatte, über Stunden hinweg observiert. Genügend Zeit für ein SEK-Kommando, um den Einsatz präzise zu planen.
Sollte ein einziges mutmaßliches Messer in der Hand eines Verdächtigen wirklich ausreichen, um die gesamte taktische Überlegenheit einer Spezialeinheit auf die Alternative eines tödlichen Kugelhagels zu reduzieren? Zeugen berichten von sechs bis neun Schüssen. Hätte ein gezielter Schuss ins Bein oder in den Arm nicht ausgereicht? B. war nicht nur tatverdächtig, sondern auch die Person, die Aufschluss über seine Motive, Kontakte und mögliche Helfer geben könnte.
Schon wieder eine missglückte Überwachung?
B. wird zu diesen Fragen keine Antworten mehr liefern können. Der Öffentlichkeit wird eine kurze, praktische Zusammenfassung präsentiert: Messer gezogen, erschossen, Fall erledigt. Dabei tun sich politische Fragen auf: Der bereits wegen Körperverletzung und Raubes vorbestrafte Tatverdächtige stand offenbar unter ständiger Beobachtung.
Im Mai dieses Jahres wurde er zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt, unter anderem wegen des Vorwurfs der „Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat“. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah es als erwiesen an, dass B. sich in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres dem „Islamischen Staat“ in Syrien hatte anschließen wollen. Von November bis Mai saß er deshalb in Untersuchungshaft, wurde nach der Urteilsverkündung aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht erwog die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung, während die Generalstaatsanwaltschaft Berufung einlegte und eine strengere Strafe forderte.
Erst Anfang dieses Monats durchsuchte die Polizei die Wohnung des Tatverdächtigen. Laut Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Angeblich fand man dabei nur eine „Spielzeugwaffe“. Kurz gesagt: B. stand im Visier der deutschen Behörden – ähnlich wie der Attentäter des Berliner Weihnachtsmarktes, Anis Amri, der Ende 2016, wenige Tage nach seiner Tat auf der Flucht, ebenfalls erschossen wurde.
Ein günstiger Zeitpunkt für die Wahlen?
Und dann ist da noch der Zeitpunkt des Anschlags: In knapp acht Wochen, am 20. September, steht die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus an. Am selben Tag wird Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag wählen, Sachsen-Anhalt bereits zwei Wochen zuvor. In Niedersachsen sind am 13. September auch Kommunalwahlen.
Ein Zusammenhang mit diesen Terminen ist natürlich reine Spekulation. Dennoch ist die zeitliche Nähe auffällig. Amri war seinerzeit etwa neun Monate vor der anstehenden Bundestagswahl 2017 in den Berliner Weihnachtsmarkt gerast. Der Täter hatte, wie B., unter Beobachtung gestanden. In Magdeburg raste Taleb A. zwei Monate vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 in den dortigen Weihnachtsmarkt und tötete sechs Menschen. Auch er war den Behörden bekannt.
Die Universität Frankfurt am Main hat erst kürzlich herausgefunden, dass Terroranschläge die Wahlergebnisse massiv beeinflussen – eine Erkenntnis, die kaum überrascht. Und dass Geheimdienste nicht immer das Wohl der Bevölkerung im Sinn haben, sollte spätestens seit dem NSU-Komplex bekannt sein. Dass ein V-Mann-Führer bei einem der Morde in einem Internetcafé anwesend war, ist ein weiteres „Missgeschick“ in einer langen Reihe.
Man darf berechtigte Zweifel am Interesse des deutschen Staates haben, bestimmte Verbrechen aufzuklären. Vielleicht geht es nur darum, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen, vielleicht kommen sie aber auch politisch gerade recht. Die Verwaltung eines Herrschaftssystems ist eben kein Job für sanftmütige Menschenrechtler, vor allem dann nicht, wenn man gerade neoliberale Kürzungen gegen die Interessen der breiten Masse durchdrückt.
Alle Politiker, die gerade den deutschen Wirtschaftsstandort verwalten oder danach streben, hätten zu diesem Anschlag besser geschwiegen. Es geht ihnen weder um die Opfer, noch um Aufklärung, noch um Deutschland (an dem die meisten Einwohner ohnehin nichts besitzen), noch um die Rechte irgendjemandes und schon gar nicht um die Sicherheit von Minderheiten.
Ich hätte da ein paar Fragen an die Verantwortlichen:
Das SEK erschießt den CSD-Tatverdächtigen also im letzten Moment bei der Festnahme…
Stundenlange Observation, massive Übermacht, vollständige Ausrüstung – und am Ende trotzdem ein toter Verdächtiger? Ist das der neue Standard für deutsche Spezialeinheiten? Ein SEK hat über Stunden eine Gartenlaube in Berlin-Spandau beobachtet, den Zugriff geplant und ist schließlich mit der personellen und technischen Überlegenheit angerückt, die für besonders gefährliche Situationen vorgesehen ist.
Dann soll der 21-jährige B. mit einem scharfen Messer auf die Einsatzkräfte losgegangen sein, woraufhin Schüsse fallen und der wichtigste Tatverdächtige stirbt. Und man soll da wirklich keine Fragen stellen?
Natürlich ist ein Messer keine harmlose Waffe, und natürlich kann ein Angreifer damit innerhalb von Sekunden töten. Aber wir sprechen hier nicht von zwei verdutzten Streifenbeamten in einem dunklen Hausflur, sondern von hochausgebildeten, schwer geschützten und zahlenmäßig überlegenen Spezialkräften, die sich stundenlang auf genau diesen Zugriff vorbereiten konnten.
Und dann soll dieses eine Messer die gesamte takt
Kunst deutscher Elitepolizei schlagartig auf die simple Alternative reduziert haben: entweder wir oder er? Schilde, Distanz, Blendgranaten, Zugriffsteams, Schutzausrüstung, präzise Planung – all das offenbar eindrucksvolles Equipment, solange kein 21-Jähriger mit einem Messer auftaucht. Dann verwandelt sich die Spezialeinheit binnen Sekunden in eine Gruppe, der angeblich nur noch der tödliche Schuss bleibt.
Vielleicht war es ja tatsächlich so. Vielleicht war die Gefahr unmittelbar, die Entfernung gering und jede andere Reaktion zu langsam. Nur müsste genau das lückenlos belegt werden, anstatt der Öffentlichkeit die praktische Kurzfassung „Messer gezogen, geschossen, erledigt“ zu präsentieren. Denn mit B. starb nicht nur ein Tatverdächtiger, sondern auch die Person, die zu Motiven, Kontakten, möglichen Helfern, behördlichen Erkenntnissen und übersehenen Warnzeichen hätte auspacken können.
Und dann drängt sich eine ausdrücklich unbelegte Verschwörungstheorie auf, die man eigentlich gar nicht denken möchte: War ein toter Verdächtiger womöglich bequemer als ein lebender, der hätte erzählen können, was Behörden wussten, was sie übersahen und wer politisch unangenehme Fragen hätte beantworten müssen?
Dafür gibt es natürlich keinen Beleg. Aber wer solche Spekulationen aus der Welt schaffen will, muss mehr liefern als leere Floskeln. Wie groß war die Entfernung? Wie viele Schüsse fielen? Welche nicht-tödlichen Mittel standen bereit? Gab es Aufnahmen? Und weshalb konnte ein stundenlang vorbereiteter SEK-Zugriff nur mit dem Tod des Gesuchten enden? Ist das wirklich der aktuelle Standard unserer Sicherheitskräfte?
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