Bayerische Regierung im Visier: Versagen bei der Aufsicht über Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt

Das Amtsgericht Bamberg und die zuständige Staatsanwaltschaft mussten eine herbe Niederlage einstecken: Der Journalist David Bendels, ursprünglich wegen eines Faeser-Memes zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wurde vom Landgericht Bamberg freigesprochen. Die Richter sahen das fragliche Bild durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Das inkriminierte Bild zeigte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Schild, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ stand. Es war ein unmissverständlicher Kommentar zu den zahlreichen Gesetzesänderungen und Maßnahmen, welche die Meinungsfreiheit einschränkten – genau jene Politik, für die Faeser stand. Das Amtsgericht Bamberg wertete dies jedoch als Verleumdung, da es sich um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ handele.

Wie das Portal Nius berichtet, reagierte das bayerische Justizministerium nun auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Rene Dierkes und räumte ein:

„Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt, dass die rechtliche Bewertung des Posts als unwahre Tatsachenbehauptung nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liegt vielmehr nahe, dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte.“

Jegliche Einflussnahme auf das Verfahren wies das Ministerium von sich. „Staatsminister Eisenreich wurde über das Verfahren unterrichtet. Eine Einflussnahme fand nicht statt“. Die Staatsanwaltschaft habe „regelmäßig zum Verfahrensstand sowie aus besonderem Anlass wie etwa bei parlamentarischen Anfragen berichtet.“

Trotzdem hält die Behörde an der Strafverfolgung von Meinungsäußerungen fest: „Dass ein einzelnes Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wurde, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, dass sich strafbarer Hass und Hetze zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt haben.“

Auffällig ist jedoch die Häufung solcher Verfahren im fränkischen Raum. Neben dem Prozess gegen Bendels ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg auch die Wohnung des Rentners Stefan Niehoff durchsuchen – wegen eines anderen Memes, dem sogenannten „Schwachkopf“-Bild mit Robert Habeck. Dieser Vorfall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und löste vielerorts Entsetzen aus. Auch im benachbarten Würzburg kam es zu einer kaum nachvollziehbaren Verurteilung: 15 Monate Haft für lediglich zwei Beiträge in sozialen Medien.

Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der dortigen Staatsanwaltschaften stellt sich jedoch nicht nur die Frage, ob diese etwa auf Weisung aus München gehandelt haben – was das Justizministerium in seiner Antwort verneinte –, sondern auch, ob das Ministerium seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Diese Pflicht besteht durchaus, wenn es darum geht, das verfassungsgemäße Handeln der Behörden zu gewährleisten. Die Aussage, die Staatsanwaltschaft Bamberg habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nicht ausreichend berücksichtigt“, deutet nämlich darauf hin, dass ein Einschreiten des Ministeriums nicht nur möglich gewesen wäre, sondern möglicherweise sogar geboten war – um ein Handeln der Behörde nach Recht und Gesetz sicherzustellen.

Übrigens: Dierkes hatte im Februar dieses Jahres eine ausführliche Anfrage zu den in Bayern anhängigen Verfahren nach §188 StGB, auch als „Majestätsbeleidigungsparagraph“ bekannt, gestellt. Demnach kam es in Bayern im Jahr 2024 zu 87 Verurteilungen wegen dieses Paragrafen – 2020 und 2021 war es jeweils nur eine. Im März darauf wurde Dierkes’ Abgeordnetenbüro durchsucht. Grund: Meinungsdelikte – Vorgänge, über die der Minister vermutlich ebenfalls informiert wurde, auf die er jedoch keinen Einfluss nahm.

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