Der stellvertretende Landesvorsitzende der niedersächsischen AfD, Stephan Bothe, darf nicht als Landrat in Lüneburg kandidieren. Diese Entscheidung fällte der zuständige Kreiswahlausschuss – erneut auf Empfehlung des Innenministeriums, wie der Rundblick Niedersachsen berichtete.
Bei der Bundestagswahl Anfang 2022 erzielte die AfD im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg-Lüneburg 15 Prozent. Eine Umfrage aus April dieses Jahres sah die Partei in Niedersachsen bei 20 Prozent – wohl noch nicht ausreichend, um bei einer Landratswahl in die entscheidende Stichwahl zu gelangen.
Bothe wird vorgeworfen, in sozialen Medien Äußerungen getätigt zu haben, die laut Kreisrätin Sigrid Vossers, der Wahlleiterin, „nicht mit der Verfassung vereinbar“ seien. Konkrete Details nannte sie nicht. Fest steht, dass es sich um Meinungsäußerungen handelt, die strafrechtlich nicht beanstandet wurden.
Einzig die AfD-Vertreterin Andrea Brachwitz stimmte im Ausschuss für die Zulassung der Kandidatur. Die Rechtsanwältin argumentierte, dass Bothe damit das passive Wahlrecht entzogen werde. „Gleichzeitig wird 150.000 Bürgern des Kreises Lüneburg das aktive Wahlrecht vorenthalten – sie können den AfD-Bewerber nicht zum Landrat wählen“, so Brachwitz.
Peter Lilienthal, Landesschatzmeister der AfD Niedersachsen, bezeichnete die Blockade der Kandidatur als „Anschlag auf die Demokratie“. Noch verheerender als ein Parteiverbot sei „das schrittweise Aushöhlen der demokratischen Rechte“. Bothe hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen.
Bereits am Dienstag wurde AfD-Kandidat Justin Vogel in Herzberg am Harz von der Wahl ausgeschlossen, ebenso wie der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert in Friesland, dem parteiinterne Ämter vorgeworfen wurden. Zuvor war Thorsten Moriße in Wilhelmshaven von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen worden, und in Nörten-Hardenberg traf es Reinhild Goes bei der Bürgermeisterwahl. Bis Ende der Woche sollen weitere Wahlausschüsse entscheiden – danach endet dieser Abschnitt der Kommunalwahl in Niedersachsen.
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