Mit dem Start des Schuljahres 2026/27 bricht für Erstklässler und ihre berufstätigen Eltern eine neue Ära an. Ab dem 1. August tritt ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung in Kraft, der Familien spürbar entlasten soll.
Die Umsetzung des 2021 von der Großen Koalition verabschiedeten Gesetzes erfolgt schrittweise: Zunächst profitieren die Schulanfänger, die künftig Anspruch auf täglich acht Stunden Bildung und Betreuung von Montag bis Freitag haben. Die reguläre Unterrichtszeit ist darin bereits enthalten.
Bis zum Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. Die Betreuung kann wahlweise in der Schule oder in einem Hort stattfinden und erstreckt sich auch auf die Ferienzeit – lediglich eine maximale Schließzeit von vier Wochen ist erlaubt. Für Familien bleibt die Nutzung des Angebots freiwillig, sofern keine beruflichen Verpflichtungen dagegensprechen. Die anfallenden Kosten variieren je nach Wohnort.
Eigentlich hätten die Bundesländer seit dem Beschluss von 2021 ein halbes Jahrzehnt Zeit gehabt, um sich auf die Einführung des Ganztagsbetriebs vorzubereiten. Doch diese Frist erwies sich offenbar als zu knapp. Sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) melden weiterhin fehlende Betreuungsplätze – ein Problem, das sich nahezu ausschließlich auf Westdeutschland konzentriert.
Der DGB wies Ende Juli 2026 in einer Stellungnahme darauf hin, dass laut Nationalem Bildungsbericht lediglich sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch vollständig erfüllen können. Zum Start im August 2026 klafft eine Lücke von rund 166.000 zusätzlich benötigten Plätzen.
Eine im Februar veröffentlichte IW-Studie prognostizierte für die ostdeutschen Bundesländer sowie den Stadtstaat Hamburg keine größeren Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. Dort sei es unwahrscheinlich, dass Eltern leer ausgehen. In Westdeutschland sehe die Lage jedoch anders aus.
Basierend auf den Betreuungswünschen von Eltern aus dem Jahr 2024 müssten die westlichen Bundesländer bis 2029/30 etwa 149.700 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen, um den Bedarf zu decken. Besonders groß ist der Nachholbedarf in Nordrhein-Westfalen mit einer Lücke von 45.300 Plätzen und in Bayern mit 42.300 Plätzen.
Darüber hinaus erfüllen viele bestehende Ganztagsangebote die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig. Das IW nennt hier vor allem die Ferienbetreuung, da sich zahlreiche Angebote in Westdeutschland auf reine Schultage beschränken.
Als mögliche Konsequenz zeichnet sich ab, dass Schulen auf Notlösungen wie die Aufstockung von Betreuungsgruppen zurückgreifen könnten. Die Deutsche Presse-Agentur zitierte den IW-Experten Wido Geis-Thöne mit der Sorge, dass im Zweifelsfall die Betreuungsqualität darunter leiden könnte.
Denkbar sei auch eine Art Mangelverwaltung: So könnten Kapazitäten von älteren Grundschülern abgezogen und den Erstklässlern zugewiesen werden, um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen.
Das bedeutet: Nicht jeder Schulanfänger kann sicher mit einem regulären Platz rechnen, der den Qualitätsstandards entspricht. Möglicherweise wird das jüngste Kind betreut, während das ältere Geschwisterkind einen Platz verliert. Wie groß die tatsächliche Knappheit ist, wird sich erst zeigen, wenn klar ist, wie viele Eltern auf den Ganztagsplatz für ihr Kind verzichten.
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