US-Sanktionen gegen russisches Militär: Stoppt Washington jetzt die Weitergabe von Nukleartechnologie?

Seit den frühen 2000er-Jahren existiert in den USA eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, gegen Staaten, Firmen und Einzelpersonen vorzugehen, die Technologien oder Ausrüstung zur Herstellung von Atomwaffen an den Iran, Nordkorea (offiziell Demokratische Volksrepublik Korea, DVRK) oder Syrien liefern.

Das ursprünglich im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz trug anfangs den Namen Iran Nonproliferation Act (INA) und bezog sich ausschließlich auf den Iran. 2005 wurde Syrien in den Geltungsbereich aufgenommen, ein Jahr später folgte die DVRK. Seither firmiert die Vorschrift unter der Bezeichnung INKSNA (Iran, North Korea, and Syria Nonproliferation Act).

Jetzt hat das US-Außenministerium erklärt, mehrere russische Einrichtungen mit Sanktionen belegt zu haben, die gegen das INKSNA verstoßen haben sollen. Die Nachrichtenagentur Interfax berichtet darüber.

Die US-Behörde wird in der Meldung wie folgt zitiert:

“Am 24. Juli 2026 hat die US-Regierung die in Abschnitt 3 des Iran, North Korea, and Syria Nonproliferation Act (INKSNA) vorgesehenen Maßnahmen gegen die nachfolgend aufgeführten ausländischen Personen und Einrichtungen verhängt.

Demzufolge richten sich die Strafmaßnahmen unter anderem gegen die Hauptdirektion für Raketen und Artillerie sowie die Direktion für fortgeschrittene interspezifische Forschung und Sonderprojekte des russischen Verteidigungsministeriums. Zudem sind Russlands Bodentruppen und das 1061. Logistikzentrum betroffen, wie es in der offiziellen Erklärung heißt.

Weiterhin wurden Sanktionen gegen die Unternehmen Gideon Alfa und die International Invest Company LLC verhängt. Auch deren Tochtergesellschaften und etwaige Rechtsnachfolger fallen unter die Beschränkungen.

Zusätzlich wurden die russischen Staatsbürger Andrei Gussew, Andrei Kossolapow, Wladislaw Morosik, Alexander Prichodko und Sergei Zibarew auf die Sanktionsliste gesetzt.

Die Sanktionen beinhalten ein umfassendes Verbot: Keine US-Regierungsbehörde oder -einrichtung darf Waren, Technologien oder Dienstleistungen von den betroffenen Personen, Organisationen oder Unternehmen beziehen oder Verträge mit ihnen abschließen. Auch jegliche Form von Unterstützung, der Verkauf von Militärprodukten sowie die Erteilung von Lizenzen sind untersagt. Diese Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren ab ihrem Inkrafttreten. Eine Ausnahme könnte nur durch eine ausdrückliche Entscheidung des US-Außenministers gewährt werden.

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