Berlin am Limit: Pflegekosten explodieren auf Rekordhoch – und niemand kann zahlen!

Kurz vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September präsentiert der Senat eine alarmierende Bilanz: Die Kosten für Pflegeheime in der Hauptstadt haben ein Rekordniveau erreicht. Im Schnitt müssen Bewohner aktuell fast 3.600 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen – ein drastischer Anstieg gegenüber den rund 1.850 Euro im Jahr 2019.

Für etwa ein Drittel der Berliner Heimbewohner ist diese Summe unbezahlbar. Sie sind auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen, die vom Land Berlin finanziert wird. Über diese prekäre Entwicklung hatte zuerst die Berliner Zeitung berichtet.

Die Daten stammen aus einer parlamentarischen Anfrage des BSW-Abgeordneten Alexander King mit dem Titel „Wer zahlt die Pflegekrise? Belastung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Sozialhilfe in Berlin“. Auf Kings Internetseite ist die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 30. Juli 2026 zwar fehlerhaft verlinkt, das Dokument ist jedoch über die Webseite des Berliner Abgeordnetenhauses zugänglich.

Die Zahlen zeigen: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Berlin wächst kontinuierlich. Zwischen 2019 und 2023 stieg sie von 158.500 auf 212.000 Menschen. Besonders stark fällt der Zuwachs bei den Über-80-Jährigen aus, die auf Pflege angewiesen sind: von 76.400 (2019) auf 107.900 (2023).

In allen Pflegegraden ist ein Anstieg zu verzeichnen, am deutlichsten jedoch im Pflegegrad 1. Hier hat sich die Zahl der Betroffenen von 12.589 (2019) auf 27.937 (2023) mehr als verdoppelt.

Interessant ist, dass die Zahl derjenigen, die ergänzende Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, in den Jahren 2019 bis 2024 relativ konstant blieb und je nach Erhebungsstichtag zwischen 17.000 und 23.000 Personen schwankte.

Die erheblichen Mehrkosten von über 50 Prozent, die Berlin für die Pflege aufbringen muss, sind also nicht auf eine wachsende Zahl von Hilfebedürftigen zurückzuführen, sondern auf die steigenden Ausgaben pro Fall. Gab Berlin 2019 noch knapp 313 Millionen Euro aus, waren es 2024 bereits 475 Millionen Euro. Besonders deutlich fiel der Anstieg im Bereich der ambulanten Pflege aus.

Im Jahr 2023 konnten 33 Prozent der Menschen in vollstationärer Betreuung die Heimkosten nicht allein stemmen und benötigten ergänzende Sozialhilfe. Neuere Daten hat der Senat nicht vorgelegt – es ist also möglich, dass dieser Anteil inzwischen höher liegt. Die Entwicklung des Eigenanteils spricht für diese Annahme: Lag er 2019 bei 1.848 Euro, stieg er bis 2023 auf 2.451 Euro und erreichte 2026 schließlich 3.565 Euro pro Monat.

Die Situation könnte sich weiter verschärfen. Bisher erhöhen sich die staatlichen Zuschüsse zu den Heimkosten mit der Dauer des Aufenthalts. Der Referentenentwurf zur Pflegereform der Bundesregierung sieht jedoch vor, diese Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege zeitlich zu strecken.

Konkret würde die erste Erhöhung des Zuschusses nicht mehr nach zwölf, sondern erst nach 18 Monaten im Heim greifen. Und der höchste Satz von 75 Prozent Zuschuss wäre künftig erst nach 54 Monaten fällig – statt wie bisher nach 36 Monaten.

In seiner Antwort lehnte der Senat eine solche Streckung ausdrücklich ab. Sie würde für Heimbewohner eine „erhebliche Mehrbelastung“ bedeuten und hätte direkte Folgen für die kommunalen Sozialhilfeträger. Dies käme einer Kostenverlagerung zulasten der Pflegebedürftigen gleich. Konkrete Angaben zu den zu erwartenden Mehrausgaben konnte der Senat allerdings noch nicht machen.

Für Alexander King ist die Antwort des Senats Anlass für scharfe Kritik an der geplanten Pflegereform der Bundesregierung. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte er, dass auch diese Reform – wie bereits die Änderungen bei den gesetzlich Versicherten – „voll zulasten der Länder“ gehe. Berlin gebe bereits heute deutlich mehr aus als früher und müsse sich nun auf einen weiteren Kostenanstieg einstellen.

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