Der in Russland inhaftierte US-Amerikaner Robert Gilman ist begnadigt und vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden. Der 32-Jährige, der wegen Körperverletzung in einem Fernzug sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden war, befindet sich bereits auf dem Rückflug in die Vereinigten Staaten. Dies gab US-Präsident Donald Trump am Dienstag bekannt.
Auf seiner Plattform Truth Social erklärte Trump:
“Nach meinen Gesprächen mit Wladimir Putin hat Russland zugestimmt, ihn ausschließlich aus humanitären Gründen freizulassen. Wir wissen diese Entscheidung zu schätzen und die Tatsache, dass Russland dafür keine Gegenleistung verlangt hat – es gab keinen Austausch.”
Der Sprecher der Familie des ehemaligen Marines, Eric Lebson, hatte zuvor mitgeteilt, dass sich Gilman seit Ende Juni in einem katatonischen Zustand befunden und sogar die Nahrungsaufnahme verweigert haben soll.
Die Landung auf dem Luftwaffenstützpunkt Andrews in Washington ist für heute Abend (Ortszeit) geplant. Trump berichtete zudem, er habe bereits mit dem Freigelassenen telefoniert. Gilman habe sich zur Begrüßung einen großen Cheeseburger gewünscht – der “katatonische Zustand” scheint damit überwunden.
Der Vorfall, der zu Gilmans Verurteilung führte, ereignete sich im Januar 2022: In betrunkenem Zustand löste er in einem Zug von der abchasischen Hauptstadt Suchumi nach Moskau einen Tumult aus, über den sich Mitreisende beschwerten. Nach seiner Festnahme in Woronesch trat er mehrfach einen Polizisten. Im selben Jahr wurde er zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren in einer Anstalt mit normalem Sicherheitsgrad verurteilt, die später auf dreieinhalb Jahre reduziert wurde.
Während der Haftzeit kam es zu weiteren Vorfällen: Gilman griff wiederholt Justizvollzugsbeamte und einen Ermittler an. Diese Übergriffe führten zu einem neuen Strafverfahren und seiner Verlegung in eine Untersuchungshaftanstalt. Dort schlug er im November 2023 einen Inspektor des Föderalen Dienstes für Strafvollzug. In der Folge verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und einem Monat.
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