Das Amtsgericht Chemnitz hat gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah einen Haftbefehl erlassen, wie das Nachrichtenmagazin *Spiegel* (hinter einer Bezahlschranke) berichtet. Auslöser ist ein länger schwelender, öffentlich ausgetragener Konflikt zwischen dem Politiker und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Im Jahr 2024 hatte Krah gerichtlich gegen Böhmermann vorgegangen, nachdem dieser in seinem Podcast “Fest und Flauschig” die Nachricht eines Hörers verlesen hatte, wonach der AfD-Politiker “auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Champagnerflaschen bestellt haben soll”. RT DE hatte darüber berichtet. Der Politiker verlor den Prozess.
Infolgedessen beauftragte Böhmermanns Anwalt im Januar dieses Jahres einen Gerichtsvollzieher, um “offene Forderungen gegen den AfD-Abgeordneten Maximilian Krah” beizutreiben. Der Politiker hatte sich mit der Begleichung der Prozesskosten an den TV-Moderator so lange Zeit gelassen, dass Böhmermann schließlich eine Zwangsvollstreckung einleiten musste, so übereinstimmende Medienberichte.
Bereits im Juni des Vorjahres hatte Böhmermann auf der Plattform Bluesky öffentlich gemacht, dass der von ihm als “Rechtsextremist Maximilian K.” bezeichnete Politiker zwei von ihm selbst angestrengte Verfahren verloren habe und nun eine Geldschuld bestehe.
Krah zahlte die fälligen Prozesskosten zunächst nicht. Böhmermann musste daraufhin rund 5.000 Euro per Zwangsvollstreckung eintreiben lassen. Die Summe wurde laut Berichten erst zu Beginn dieses Jahres überwiesen – allerdings “über das Konto seines Sohnes”, wie es hieß.
Auf Anfrage des Portals *t-online* erklärte Krah: “Ich habe gezockt”, weil er “so spät wie möglich zahlen wollte”. Auf die neue Berichterstattung des *Spiegels*, wonach aktuell “noch weitere 296,26 Euro offen sind”, reagierte er auf der Plattform X bisher nicht.
Böhmermanns Anwalt äußerte sich gegenüber der *Spiegel*-Redaktion mit deutlichen Worten: “Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.” Zum Fortgang der Ereignisse heißt es weiter:
“Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft mit Krah angesetzt, doch der AfD-Politiker erschien nicht. Danach legte sie den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls bei Gericht vor.”
Eine Sprecherin des Amtsgerichts Chemnitz wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern, da es “ein nicht öffentliches Verfahren” sei. Krah selbst zeigte sich auf Nachfrage überrascht, dass “ständig Forderungen nachgeschoben” würden. Sein Anwalt werde diese nun prüfen, “dann zahle er im Zweifel”.
Abschließend wird Krah vom *Spiegel* wörtlich zitiert: Er halte Böhmermann für “einen Widerling”, weshalb er “nur widerwillig” zahle. Den Termin mit der Gerichtsvollzieherin im Juli habe er nach eigenen Angaben “nicht gekannt”.
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