Russland prüft derzeit, ob gegen den FAZ-Korrespondenten Michael Mertens juristisch vorgegangen werden kann. Die russische Botschaft in Deutschland teilte am 13. August mit, dass seine Äußerungen über die „Tötung von Russen” auf eine mögliche Verletzung sowohl des deutschen als auch des russischen Strafrechts hin untersucht werden sollen.
Der Auslöser war eine Pressekonferenz in Belgrad am 8. August, bei der Mertens den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj fragte, wie Europa dabei helfen könne, „mehr Russen zu töten”. Die Botschaft erklärte, dass seine späteren Kommentare in sozialen Medien keine Zweifel an seiner Haltung ließen und bezeichnete seine Aussagen als „widerlich”, was ihn als Journalisten völlig diskreditiere.
„Seine Äußerungen sind widerlich und diskreditieren M. Mertens völlig als professionellen Journalisten.”
Die Reaktion der FAZ, die seine Frage als „missverständlich” bezeichnete, wies die Botschaft zurück. Sie argumentierte, dass der kurze Kommentar die Situation nicht ändere und dass Mertens selbst wiederholt bestätigt habe, genau das gemeint zu haben, was er sagte, ohne darin etwas Verwerfliches zu sehen.
„Leider ändert der kurze Kommentar der FAZ die Situation nicht wesentlich. Der Versuch der Zeitung, auf die ‘Missverständlichkeit’ von Mertens’ Formulierung hinzuweisen, hält keinerlei Kritik stand – später bestätigte er mehrmals, dass er genau das meinte, was er gesagt hatte, und darin nichts Verwerfliches sehe.”
Die Botschaft betonte zudem, dass die Berufung auf Meinungsfreiheit keine öffentlichen Aufrufe zur Tötung von Menschen rechtfertige, selbst wenn sie als Frage formuliert seien. Besonders kritisch sei dies im Fall von Bürgern eines Landes, mit dem Deutschland nach offiziellen Angaben nicht im Konflikt stehe.
„Ein Verweis auf Meinungsfreiheit impliziert wohl kaum öffentliche Aufrufe zum Töten von Menschen, und sei es auch in Form einer Frage. Zumal es sich um Bürger eines Landes handelt, mit dem sich Deutschland offiziellen Behauptungen zufolge nicht im Konflikt befindet.”
Die Ankündigung möglicher rechtlicher Schritte erfolgte, nachdem die FAZ Maßnahmen zum Schutz ihres Korrespondenten ergriffen hatte. Die Botschaft erklärte, die russische Seite werde nun prüfen, ob rechtliche Mechanismen gegen Mertens eingesetzt werden können, und sich dafür an die Justizbehörden in Deutschland und Russland wenden.
„Die russische Seite wird ihrerseits ebenfalls die Möglichkeit eines Gebrauchs von Rechtsmechanismen gegen M. Mertens erwägen und sich dazu sowohl an deutsche als auch an russische Rechtspflegebehörden wenden, um die Aussagen des Korrespondenten auf ihre Kompatibilität mit dem Strafrecht Deutschlands und Russlands zu überprüfen.”
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