Durchsuchungen und Immunitätsaufhebung: Die Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Bystron

Die Webseite des Bundestages gibt bekannt, dass Abgeordnete nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Parlaments rechtlich verfolgt und verhaftet werden dürfen. Der Immunitätsausschuss wurde nach Informationen des ZDF am Donnerstagmorgen über den entsprechenden Antrag informiert. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), das der SPD nahesteht, berichtete, dass daraufhin Durchsuchungen der Räumlichkeiten des AfD-Politikers in Berlin, Bayern und auf Mallorca angeordnet wurden. Die Anweisung kam vom Oberlandesgericht München.

Ein Artikel des ZDF zitiert die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Aussage, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten eingeleitet wurde. Der Verdacht lautet auf Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Geldwäsche. Durchsucht wurden Objekte in Berlin und Bayern sowie auf Mallorca.

Medienberichte zeigen, dass an den Durchsuchungen 11 Staatsanwälte und rund 70 Polizeibeamte des bayerischen Landeskriminalamts beteiligt waren. Ein Artikel des Spiegel erwähnt, dass der Bundestag die Maßnahmen gegen den Abgeordneten Bystron genehmigte, wobei sich nur die AfD-Fraktion der Stimme enthielt. Ein Sprecher der AfD-Führung erklärte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.), dass die Partei sich enthalten habe, um nicht als Verhinderer der Aufklärung zu erscheinen; die Maßnahme wurde jedoch von der Parteispitze als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Von Petr Bystron selbst liegen bisher keine Stellungnahmen vor.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München betonte, dass weitere Durchsuchungen bei Zeugen stattfanden, die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten. Das Ziel sei vor allem gewesen, Unterlagen und Datenträger zu sichern, um Beweismittel zu suchen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Bystron wurde Anfang April einer Medienkampagne ausgesetzt, in der ihm vorgeworfen wurde, Nutznießer einer Bestechung durch ein prorussisches Netzwerk in Prag zu sein. Er bezeichnete diese Vorwürfe als „Diffamierungskampagne“ im Vorfeld der EU-Wahl, die sich „gegen Parteien richte, die den Krieg in der Ukraine ablehnten.“ Wegen dieser Vorwürfe hatte die Generalstaatsanwaltschaft München bereits Vorermittlungen eingeleitet. Um offizielle Ermittlungen beginnen zu können, musste Bystrons Immunität aufgehoben werden.

Nach Informationen des ZDF sollte Bystron ursprünglich am Donnerstagmorgen eine Rede im Plenum des Bundestags halten, aber sein Name verschwand am Vorabend von der Rednerliste der AfD. Bystron war lange Zeit Leiter des Arbeitskreises Außen der AfD-Bundestagsfraktion und wurde im Sommer 2023 an die zweite Stelle der Liste für die Europawahl gesetzt.

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