Grünen-Politiker kassiert Blamage im „Lappen“-Prozess – Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen

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Eine Bauernprotestaktion in Schleswig-Holstein gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang Januar 2024 hat ein juristisches Nachspiel zwischen dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen und Daniel Kindl aus Niedersachsen, der im lokalen AfD-Verband aktiv ist, ausgelöst.

Kindl hatte auf eine Solidaritätsbekundung Dahmens für seinen Parteikollegen Habeck auf der Plattform X geantwortet: “Heul leise, du Lappen, das ist erst der Anfang.” Diese Äußerung führte zu einem Strafbefehl des Amtsgerichts Springe über 1.800 Euro, der Kindl ein Jahr nach dem Post erreichte. Bei einer polizeilichen Vorladung im Dezember 2024 hatte sich Kindl nicht zu dem Vorwurf geäußert.

Der Grünen-Politiker Dahmen stellte den Strafantrag im Februar 2024 selbst, wie das Online-Magazin Nius damals berichtete. Das Gericht sah darin eine Beleidigung und eine Herabsetzung von Dahmens Ehre. Kindl weigerte sich, die verhängten 30 Tagessätze zu zahlen, und legte Rechtsmittel gegen den Strafbefehl ein. Sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht Hannover in der nächsten Instanz verlor er. Das Landgericht weigerte sich, Dahmen als Zeugen vorzuladen.

Kindl gab nicht auf und legte gemeinsam mit seinen Anwälten Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz Revision gegen das Urteil ein. Zudem hatte Dahmen, wie Kindl gegenüber der Neuen Deister-Zeitung erklärte, zivilrechtliche Ansprüche angemeldet.

Die Revision hatte Erfolg, wie Anwalt Markus Haintz heute auf seinem X-Account mitteilte. Das Oberlandesgericht Celle hob das Urteil des Landgerichts Hannover mit Beschluss vom 29. Juli 2026 auf und sprach Daniel Kindl frei.

Das Gericht in Hannover hatte laut Ansicht des Oberlandesgerichts nicht ausreichend zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit abgewogen. Eine formale Beleidigung sei nicht erkennbar; im Fall von Kindls Erwiderung überwiege das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, daher sei die Äußerung nicht strafbar. Die Kosten des Verfahrens und Kindls Auslagen übernimmt die Landeskasse.

Der Rechtsstreit um den “Lappen”-Kommentar ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Ein Zivilverfahren läuft noch, da Dahmen von Kindl eine Unterlassungserklärung für die Aussage verlangt hatte. Kindls Anwälte hatten daraufhin eine negative Feststellungsklage eingereicht.

Juristin Viktoria Dannenmaier zufolge hat das Landgericht Hamburg im Juni 2026 ein Versäumnisurteil zu Ungunsten von Dahmen erlassen, gegen das der Bundestagsabgeordnete Einspruch eingelegt hat. Der Prozess wird im September fortgesetzt.

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