Die Zahl der Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Flüchtlingsstatus entzieht, nimmt stetig zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzstatus. Dies berichtet die Welt.
In den meisten Fällen handelte es sich um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Im Vergleich dazu verloren im Vorjahr nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus, während es 2024 nur 3,1 Prozent waren.
Ein Widerruf erfolgt, wenn die Bedingungen für den Schutz nachträglich entfallen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Situation im Herkunftsland grundlegend verbessert. Deutlich seltener kommt es zu einer vollständigen Rücknahme. Diese wird erst dann vorgenommen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Person im Asylverfahren falsche Angaben zu ihrer Herkunft oder ihren Fluchtgründen gemacht hat.
Nachdem eine von Islamisten geführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, musste Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Die Sicherheitslage in Syrien bleibt in einigen Gebieten angespannt, und es kam teilweise zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. In Regionen, die während des Bürgerkriegs umkämpft waren, herrscht zudem ein Mangel an Wohnraum.
Daraufhin hatte das BAMF zunächst nur in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern sowie in Fällen, in denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt nun aber seit Mitte Juni damit begonnen, “sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist”.
Den Angaben zufolge sind das folgende Gruppen: Menschen, deren Asylverfahren bereits länger als 21 Monate andauern oder in deren Verfahren das BAMF aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist, sowie Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder ein familiäres Netzwerk beziehungsweise soziales Umfeld eine ausreichende Versorgung gewährleistet.
Das BAMF hatte wegen der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet.
Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über eine Erwerbstätigkeit – sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Insbesondere die AfD fordert immer wieder solche Abschiebungen.
Dabei sollten die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran haben – zumindest theoretisch. Im vergangenen Jahr wurde erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es ganze drei Abschiebungen nach Syrien. Der Partei Die Linke ist das noch zu viel – die Genossen würden am liebsten alle derzeit in Deutschland lebenden Syrer im Land lassen.
“Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben”, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gerichte bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb dauerhaften Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrer schaffen, schlägt Bünger vor.
Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden nur noch etwa 5.000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent. Für die zahlreichen gewalttätigen männlichen Syrer und Islamisten in Deutschland, die schon jahrelang im Land sind, dürfte sich dennoch erst einmal wenig bis gar nichts ändern.
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