Klima-Chaos in Klassenzimmern: SPD will mit Bundesmillionen kühlen – Union blockt Hitzeschutz für Schüler

Der Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) strebt eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Maßnahmen zum Hitzeschutz an. Zu diesem Zweck plant er eine Änderung des Grundgesetzes, um die Klimaanpassung und den Hitzeschutz als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern. Dies würde es dem Bund ermöglichen, künftig unter anderem Klimaanlagen, Verschattungssysteme, Entsiegelungsprojekte sowie weitere Schutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen mitzufinanzieren, die bislang in der Verantwortung von Ländern oder Kommunen lagen.

Dieser Vorstoß bleibt politisch nicht unumstritten. So sind etwa die Instandhaltung von Schulen bisher eine Angelegenheit der Gemeinden und Landkreise. Die Verfassung folgt zudem grundsätzlich dem Prinzip, dass Bund, Länder und Gemeinden die Ausgaben für ihre jeweiligen Aufgaben selbst tragen, was auch den finanziellen Aspekt betrifft.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Union an. CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann kritisierte eine Grundgesetzänderung als “wohlfeil” und warnte vor neuen Zuständigkeitskonflikten. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Klaus Mack fordert von der SPD zunächst eine Darlegung, welchen konkreten Vorteil eine Verfassungsänderung gegenüber den bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten bieten soll.

Die Skepsis speist sich auch aus finanzpolitischen und föderalen Erwägungen. Eine Grundgesetzänderung würde den Bund dauerhaft in die Lage versetzen, finanzielle Mittel für Aufgaben bereitzustellen, die bisher überwiegend bei Ländern und Kommunen lagen. Dadurch könnte sich die klare Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten von Bund und Ländern weiter verschieben.

Schneider argumentiert demgegenüber mit den realen Folgen des Klimawandels. Deutschland erlebe mittlerweile regelmäßig extreme Hitze, Dürreperioden, Waldbrände und Niedrigwasser. Der Minister hält es daher nicht mehr für hinnehmbar, dass der Bund zwar über die Konsequenzen des Klimawandels diskutiert, bei konkreten Schutzvorkehrungen aber nur begrenzt handeln und finanzieren darf. In diesem Sommer wurden in Deutschland erneut Temperaturen von über 40 Grad verzeichnet.

Die eigentliche politische Verschrobenheit zeigt sich indes an anderer Stelle: Wenn der Klimawandel als langfristige Bedrohung anerkannt wird, genügt es nicht, nur über seine Folgen zu sprechen. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere öffentliche Gebäude müssen an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden. Dass der Staat darüber debattiert, welche staatliche Ebene die Kosten für eine Klimaanlage in einer Schule übernehmen darf, wirkt angesichts der Hitzerekorde tatsächlich befremdlich.

Der politische Disput offenbart daher ein grundlegendes Dilemma der Klimapolitik: Einerseits wird seit Jahren gefordert, Deutschland müsse sich an die Folgen der Erderwärmung anpassen. Andererseits behindern die föderalen Zuständigkeiten teilweise genau jene langfristigen Investitionen, die für diese Anpassung erforderlich wären. Schneider will diese Kluft mit einer Verfassungsänderung überbrücken.

Ob dies gelingt, bleibt ungewiss. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig, die Union lehnt den Vorstoß derzeit jedoch ab. Parallel dazu haben die SPD-Minister den Druck erhöht und einen gemeinsamen Aktionsplan gegen die Hitzefolgen vorgelegt. Darin wird die Grundgesetzänderung ausdrücklich als Bedingung für eine dauerhafte und rechtssichere Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen durch den Bund bezeichnet.

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