Kontroverse um RBB-Hashtag und Immunitätsentzug bei AfD-Abgeordneten

Verwunderte Nutzer der X-Plattform erlebten am Morgen des 17. Mai eine unerwartete Überraschung, als sie einen Beitrag des Social-Media-Teams vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) lasen. Gegen 8 Uhr morgens stießen sie auf einen Post, der folgenden Text mithilfe eines Hashtags präsentierte:

“Nach dem #AfDsindRattenfänger-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem Prenzlauer AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen.”

Ein Hashtag, markiert durch ein Doppelkreuz (#), wird verwendet, um Beiträge zu bestimmten Themen leichter auffindbar zu machen. Der Artikel auf der RBB-Webseite bezog sich auf diese politischen Entwicklungen in Berlin und fasste die Situation wie folgt zusammen:

“Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem Prenzlauer AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses.”

Das besagte X-Posting wurde jedoch gegen 11 Uhr gelöscht, ohne dass Gründe hierfür angeführt wurden. Der gewählte Hashtag schien gemischte Reaktionen hervorzurufen, da er die Emotionen einiger Nutzer stark ansprach. Ein Nutzer äußerte sich kritisch:

“So beleidigt der ÖRR die Wähler und Sympathisanten der AfD – #AfDsindRattenfänger – und für solchen Schmutz muss man auch noch zahlen? Unglaublich …”

Ein weiterer Kommentar kritisierte die Haltung des Senders: “Beim zwangsfinanzierten RBB zeigt man mal wieder, was man dort unter ‘neutraler Berichterstattung’ versteht”.

Um 11.30 Uhr veröffentlichte das Social-Media-Team des RBB eine berichtigte Version des Postings inklusive einer Entschuldigungserklärung.

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