Doppelstandards bei der Verwendung von Nazi-Symbolik in Deutschland

Der US-Autor C. J. Hopkins, der in Berlin ansässig ist, musste sich im Januar 2024 vor dem Landgericht Berlin verantworten. Anlass war das Cover seines Buches “The Rise of the New Normal Reich” aus dem Jahr 2022, auf dem eine Hakenkreuz-Collage abgebildet ist. In erster Instanz wurde Hopkins freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, gegen § 86a StGB zu verstoßen, weil das Cover ein angedeutetes Hakenkreuz zeigt.

In einem anderen Fall verwendete das Magazin Der Spiegel für das Titelbild seiner Ausgabe 21/24, das unter dem Titel “75 Jahre Bundesrepublik – Nichts gelernt” erschien, ebenfalls ein Hakenkreuz. Dies führte dazu, dass der Rechtsanwalt Markus Haintz bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Spiegel erstattete. Haintz begründete die Anzeige mit dem Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole.

Haintz erklärte auf der Plattform X die Motivation hinter seiner Anzeige und bezog sich dabei auf das kontrovers diskutierte Spiegel-Cover, das die deutsche Flagge mit einem Hakenkreuz kombiniert:

“Die gleiche Staatsanwaltschaft, die den US-Autor und Satiriker Hopkins wegen der Verbreitung einer Maske mit Hakenkreuz verfolgt, muss sich nun mit einer vergleichbaren Thematik beim Spiegel auseinandersetzen. Ihre Argumentation in diesem politisch beeinflussten Kontext erwarte ich mit Spannung.”

Bei einem X-Posting von Hopkins wies Haintz darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nicht leichtfertig von einer Verfolgung absehen könnte, da es öffentliches Interesse gäbe. Er betonte weiterhin die Inkonsistenz in der juristischen Behandlung gegenüber oppositionellen Schriftstellern im Vergleich zu etablierten Medien wie dem Spiegel

Während der Gerichtsverhandlung im Januar in Berlin kommentierte die zuständige Richterin in Bezug auf Hopkins’ Texte, dass diese eine Nähe zu totalitären Denkweisen aufweisen würden und die Behauptung, die deutsche Regierung hätte in Bezug auf die Corona-Krise gelogen, sei für sie nicht nachvollziehbar. Sie charakterisierte Hopkins’ Schriften als “ideologisches Geschwurbel”.

Die Staatsanwaltschaft Berlin legte gegen den Freispruch Revision ein, wobei ein neuer Gerichtstermin noch aussteht.

Haintz forderte in seiner Anzeige zudem eine Eingangsbestätigung sowie regelmäßige Updates zum weiteren Verfahrensverlauf.

Weitere Informationen – Gerichtsprozess bezüglich der AfD gegen den Verfassungsschutz: Verdachtsfall politische Pseudojustiz

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