EU-Sanktionen und ihre Auswirkungen auf die Auftragsvergabe des WDR

Die Europäische Union hat bereits ihr dreizehntes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und plant weitere Maßnahmen zur Bekämpfung russischer Interessen, darunter die Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte und Einkünfte. Auch die seit Februar 2022 eingeführten Sanktionen zeigen inzwischen spürbare Auswirkungen, sogar in alltäglichen Lebensbereichen, von denen man zunächst nicht erwarten würde, dass sie von EU-Richtlinien betroffen sind.

Von der Redaktion von RT DE wurde ein teilweise geschwärztes Schreiben des Westdeutschen Rundfunks (WDR) aus Köln erhalten, das die Bedingungen eines Auftrags für ein Unternehmen skizziert, das als Auftragnehmer für den Sender tätig ist. Es bleibt unklar, ob es sich hierbei um einen Vertrag oder eine andere Art von Vereinbarung handelt, jedoch spielt dies für das Verständnis nur eine untergeordnete Rolle.

Das Dokument stipuliert hauptsächlich, dass das beauftragte Unternehmen keine Verbindungen zu Russland unterhalten darf und keine russischen Staatsbürger beschäftigen soll. Der WDR beruft sich dabei auf das fünfte EU-Sanktionspaket, das am 8. April 2022 vom Rat beschlossen wurde. Dieses Gesetz hat russische Staatsangehörige und von Russland betriebene Unternehmen oder Organisationen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen innerhalb der EU ausgenommen.

Demnach bedingt der WDR für die Vergabe von Aufträgen, dass Geschäftspartner zusichern müssen, nicht zu den von den Sanktionen betroffenen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu gehören. Der Sender formulierte dies wie folgt:

“Daher bestätigt der Auftragnehmer, dass er nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen,

b) juristische Personen, deren Anteile zu über 50 % direkt oder indirekt von einer unter Buchstabe a) genannten Organisation gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, die im Namen oder auf Weisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.”

Die Anforderungen wurden weiter verschärft durch die Vorgabe, dass der Auftragnehmer sicherstellen muss, dass “keine Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten am Auftrag beteiligt sind.”

Obwohl Intendant Tom Buhrow in den noch immer gültigen Richtlinien des WDR von 2014 betont, der Sender biete Orientierung und sei mutig und unabhängig, zeigt sich in der Praxis eine Diskrepanz zwischen dieser Selbstdarstellung und der Umsetzung der EU-Sanktionen, insbesondere im Hinblick auf die Exklusion russischer Staatsangehöriger aus Auftragsvergaben.

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