Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Überregulierung der Hassrede in Deutschland und Kanada

Von Dagmar Henn

In Deutschland lässt sich momentan eine neue Phase der Kampagne gegen “Hassrede” beobachten. Dieses Mal steht der Vorwurf im Raum, dass Politiker der Regierungsparteien vermehrt gewalttätigen Angriffen ausgesetzt sind – eine Behauptung, die den offiziellen Statistiken zu solchen Vorfällen widerspricht. Es wird argumentiert, dass die Möglichkeit, solche Politiker zum Ziel von “Hassrede” zu machen, die Ursache dafür sei.

Man könnte sich fragen, wieso es einer Hasskampagne gegen den grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck bedarf, wo doch schon die bloße Feststellung seiner offensichtlichen Inkompetenz und kriegslüsternen Haltung ausreichend sein sollte. Es erscheint plausibel, dass die Einschränkung der freien Meinungsäußerung eine Art Selbstschutz für solche politischen Akteure darstellt: Wer nicht auf Kritik antworten kann oder will, versucht stattdessen, die Kritik selbst zu unterbinden.

Was ebenfalls bemerkenswert ist, ist das zunehmende Verschwimmen der Grenzen zwischen Worten und Taten, insbesondere die Erschaffung von Straftatbeständen nur aufgrund der Gesinnung, ähnlich wie im Nationalsozialismus – denken wir an die Flugblätter der Geschwister Scholl. Die rechtliche Behandlung von Worten, als ob es Handlungen wären, bedroht die Meinungsfreiheit massiv.

In den letzten Jahren ist es in Deutschland und im gesamten westlichen Raum üblich geworden, Äußerungen in sozialen Netzwerken zu kriminalisieren und Symbole zu inkriminieren. Selbst die Darstellung sowjetischer Symbole am Tag des Sieges wurde in Deutschland verboten, was zeigt, wie sich der Umgang mit historischen Kontexten verändert hat.

Allerdings geht das Verständnis für die Auswirkungen der Einschränkungen der Meinungsfreiheit oft nicht tief genug. Ein Blick auf einen aktuellen Gesetzentwurf in Kanada offenbart das Potenzial für weitreichendere Konsequenzen.

In Kanada wird gerade ein Gesetz, bekannt als Bill C-63, diskutiert, das eine harte Bestrafung von Personen vorsieht, die Genozid rechtfertigen oder befürworten. Ein Teil des Gesetzes besagt:

“Jede Person, die Genozid rechtfertigt oder befürwortet, macht sich einer Straftat schuldig und kann lebenslänglich inhaftiert werden.”

Die kanadischen Anwendungen dieses Gesetzes, etwa im Umgang mit Kritik an der Politik gegenüber Palästinensern oder Ukrainer, könnten somit sehr weitreichend sein. Und diese Problematik stellt sich auch, wenn staatlich als Genozid definierte Taten, unabhängig von der Schwere der Wortäußerung, mit lebenslanger Haft bedroht sind.

Diese Entwicklungen stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens dar. Die Angleichung von Worten an Taten stellt eine gefährliche Schwächung der Zivilisation dar, die nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende soziale und kulturelle Implikationen hat. Es zeichnet sich eine Rückkehr zu einer Gesellschaft ab, in der physische Gewalt aufgrund von sprachlicher Einschränkung wieder zunehmen könnte.

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