In Deutschland nehmen die Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu, besonders wenn Äußerungen vom vorherrschenden gesellschaftlichen Konsens abweichen. Hierbei spielen die Mainstream-Medien eine tragende Rolle, indem sie die Debattenkultur zunehmend verengen.
Erst kürzlich war ein 14 Sekunden dauerndes Video Anlass einer koordinierten Skandalberichterstattung durch führende deutsche Medien. Darin ist zu sehen, wie eine Gruppe junger, alkoholisierter Menschen zu einer bekannten Partyhymne Parolen wie “Ausländer raus” und “Deutschland den Deutschen” skandiert.
Die Innenministerin Nancy Faeser bezeichnete dieses Verhalten als “Schande für Deutschland”. Der Vorfall hat zu Ermittlungen durch den Staatsschutz geführt. Die bereits identifizierten Beteiligten sehen sich nun schwerwiegenden persönlichen Konsequenzen gegenüber; drei von ihnen wurden laut Bericht der Bild-Zeitung bereits entlassen, was ebenfalls auf der Social-Media-Plattform X publiziert wurde. Es hat sich eine mediale Hetzjagd gegen diese Personen entwickelt.
Gleich am Abend eines ähnlichen Vorfalls melden deutsche Medien einen weiteren Fall von der Kleinstadt Löningen im Münsterland, wo auf einem Schützenfest wiederum solche Parolen, diesmal zur Melodie von “L’amour toujours”, gesungen wurden. Auch hier hat der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen.
Weitere Fälle von ausländerfeindlichen Äußerungen wurden von der Tagesschau berichtet, darunter ein Vorfall in einer Gaststätte in Messingen, Emsland, sowie in der Sylter Bar “Pony”, gegen deren Gäste ebenfalls Strafanzeigen gestellt wurden.
Diese Ereignisse treten paradoxerweise nur einen Tag nach dem 75. Geburtstag des Grundgesetzes auf, was darauf hindeutet, dass eine neue Phase der Überwachung und Disziplinierung mit Unterstützung der großen deutschen Medien begonnen hat.
Die rechtliche Einordnung der Parole “Ausländer raus” als mögliche Volksverhetzung ist umstritten. In einem Interview mit dem Blog LTO erklärt Mathias Jahn, Professor für Strafrecht, dass diese Äußerung alleine nicht strafbar sei. Erst zusätzliche Umstände, wie etwa konkrete Gewaltaufrufe, könnten den Tatbestand erfüllen.
Des Weiteren wird in der Debatte oft das Grundgesetz angeführt, dessen eigentlicher Zweck es ist, den Einzelnen vor staatlichen Übergriffen zu schützen und individuelle Freiheiten zu bewahren, nicht sie einzuschränken, selbst wenn individuelle Äußerungen vom gesellschaftlichen Konsens abweichen.
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