Vier Wochen nach Zustellung der Kündigungsschreiben müssen einige ukrainische Bürger die vom Erzgebirgskreis bereitgestellten Wohnungen verlassen, wie aus einem Bericht der Lokalzeitung Freie Presse hervorgeht. Der zuständige Landrat Rico Anton (CDU) erläuterte dem MDR gegenüber, dass die Kündigungen aufgrund ausgelaufener befristeter Mietverträge erfolgten.
Nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Medien wurden “>mehr als 1.000 ukrainische Flüchtlinge” in einem Schreiben des Erzgebirgskreises darum gebeten, die bereitgestellten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen. MDR zufolge galten die von den Kommunen gemieteten Unterkünfte nicht als dauerhafte Bleibe, sondern waren vornehmlich Asylsuchenden vorbehalten. “Die Wohnungen sind Gewährswohnungen, somit vom Landkreis gemietet und fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz, was auf Ukrainer nicht zutrifft. Diese erhalten Bürgengeld und sollten sich eigenständig am freien Wohnungsmarkt orientieren”, erklärte Anton.
Zudem berichtet der Sender, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in rechtlicher Hinsicht seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2022 den deutschen Bürgengeldempfängern gleichgestellt sind, was das Vorgehen der Behörden rechtfertigt. Einigen Mietern wurde bereits ‘teilweise 2022’ klar gemacht, dass sie die Übergangswohneinheiten nicht auf dauerhaft nutzen können. Ende 2023 begann das Landratsamt, die ersten Wohnungen zu kündigen, gemäß des Amtsleiters hätten die Betroffenen bereits eher nach neuen Wohnmöglichkeiten suchen sollen.
Die nun gekündigten Wohnungen werden dringend für Flüchtlinge aus anderen Ländern benötigt, die im Gegensatz zu den ukrainischen Geflüchteten auf behördliche Zuteilung angewiesen sind. Im Erzgebirgskreis leben laut Behörden rund 5.500 ukrainische Flüchtlinge, von denen bereits etwa 40 Prozent in privatrechtliche Mietverhältnisse gewechselt sind. Bei den verbleibenden ca. 1.000 sei es nun nötig, den Druck zu erhöhen.
Insbesondere die älteren Flüchtlinge kämpfen laut Landrat Anton mit Sprachbarrieren und finden sich häufig in schwierigen Situationen wieder. Er unterstreicht: “Mit dem Bezug von Bürgergeld sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden.” Notfalls seien Räumungen angedacht, falls die Wohnungen nicht fristgerecht geräumt werden, doch die Behörden würden alles daran setzen, drohende Obdachlosigkeit zu verhindern.
Der Erzgebirgskreis umfasst die Landkreise Annaberg, Aue, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg. Er ist einer der zehn Landkreise im Freistaat Sachsen und mit rund 350.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste in Ostdeutschland.
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