Falschberichte und juristische Nachspiele: Der Fall Correctiv und die Debatte um Medienverantwortung

Im Januar beherrschte ein Bericht über ein angebliches Geheimtreffen zur Deportationsplanung die Schlagzeilen und löste landesweit Proteste gegen die AfD aus. Jedoch musste das Recherchebüro Correctiv bereits wenige Tage später eingestehen, dass in dem Bericht irreführend von “Deportation” die Rede war. Trotz der Korrektur bezogen sich Politiker weiterhin auf die ursprüngliche, fehlerhafte Darstellung.

Viele sehen in Correctiv nach wie vor eine bedeutende demokratische Institution, obwohl die Korrekturen des Berichts weniger Aufmerksamkeit erlangten als die anfängliche Veröffentlichung. Im Februar verlor Correctiv einen Rechtsstreit, der vom Staatsrechtler Ulrich Vosgerau initiiert wurde, weil ihm falsche Aussagen zugeschrieben wurden. Dadurch durften bestimmte Formulierungen nicht mehr verwendet werden.

Obwohl das erste Urteil nur die spezifischen Äußerungen behandelte, gegen die Vosgerau vorgegangen war, behauptete David Schraven, der Geschäftsführer von Correctiv, in einem Interview mit der FAZ Anfang März, dass das Landgericht Hamburg den wesentlichen Inhalt ihres Artikels bestätigte. Er erwähnte, ein “Masterplan” zur “Remigration” sei Thema des Treffens gewesen. Diese Aussage führte zu einer weiteren Klage von Vosgerau, woraufhin das Gericht feststellte, dass diese Behauptung unwahr sei und nicht Gegenstand des vorherigen Rechtsstreits war.

Daraufhin entfernte die FAZ Schravens Aussage aus dem Interview, ohne einen offensichtlichen Hinweis auf den Grund für diese Löschung zu geben. Schraven hat mittlerweile die Entscheidung des Gerichts akzeptiert und damit zugegeben, dass er im Interview eine unwahre Behauptung über den Artikel von Correctiv verbreitet hatte, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

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