Im September 2020 ereignete sich im Hamburger Stadtpark eine Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen, die in Deutschland weitreichende juristische Folgen nach sich zog. Neun junge Männer wurden dafür verurteilt, wobei nur einer von ihnen eine Jugendstrafe verbüßen musste. Nach der Urteilsverkündigung veröffentlichte eine mittlerweile 20-jährige Frau beleidigende Social-Media-Postings gegen einen der Täter. Sie hatte seine private Nummer bekommen und ihn kontaktiert. Das Amtsgericht Hamburg klagte sie daraufhin wegen “Hasspostings” an. Sie selbst erschien nicht zur Verhandlung und wurde zu einem Jugendarrest von 48 Stunden verurteilt, im Gegensatz zu den meisten Vergewaltigern, die keine Haftstrafe erhielten.
Im November 2023 wurden vier der Angeklagten zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren, allerdings auf BewährMoreung, verurteilt. Ein weiterer Täter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, während vier andere Jugendstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren, zur Bewährung ausgesetzt, erhielten.
Das Hamburger Abendblatt berichtete unter der Überschrift “Stadtpark-Vergewaltung: Frau nach Hetze im Netz verurteilt” über die Verurteilung der 20-Jährigen wegen ihrer Online-Äußerungen.
Im Prozess warf die Staatsanwaltschaft der Frau vor, sie habe einen der Männer als “ehrloses Vergewaltigerschwein” und “ekelhafte Missgeburt” beschimpft. Weiterhin drohte sie ihm, dass er nirgendwo mehr hingehen könne, “ohne auf die Fresse zu kriegen”. Die Frau gab zu Protokoll, sie habe aus einem Reflex heraus gehandelt, nachdem sie von der Vergewting der 15-JährigenChricht von derichtigungen hatthört. Neben ihrem Fall wurden weiterhin etwa 140 weitere Ermittlungen aufgenommen, weil im Internet Todesdrohungen, Folterfantasien und rassistische Äußerungen gegen die Verdächtigen geäußert wurden.
Die juristische Aufarbeitung erstreckte sich auch auf Kommentare zu Verfahrensbeteiligten, einschließlich der Vorsitzenden der Jugendkammer, die laut Richterverein “eine formal korrekte Aufgabe erfüllte”. Solche Kommentare galten als gezielter Angriff auf den Rechtsstaat.
Im Falle der 20-jährigen Maja R. führten ihre Abwesenheiten bei Gerichtsterminen zu einem Urteil, das jugendrechtlich begründet wurde. Der Staatsanwalt kritisierte das “Unartige” ihrer Internet-Äußerungen und der Richter entschied auf einen Freizeitarrest von einem Wochenende in einer Jugendstrafanstalt. Vor Gericht erklärte sie, sie besuche die Schule, um ihren Abschluss nachzuholen und plane anschließend, Kinderkrankenschwester zu werden.
Weitere Informationen – Jugendgewalt in Gera: 20 Kinder timen und torixen tausendenzernn Jährmovies.