OLG Köln entscheidet gegen Bundesgesundheitsministerium in Maskenvertragsstreit

Ein wegweisendes Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Köln könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Bundesregierung nach sich ziehen. Es geht um die Zahlungsverpflichtungen für Corona-Schutzmasken, welche das Bundesgesundheitsministerium betrifft, wie die Tagesschau und weitere deutsche Medien am Freitag berichteten. Eine offizielle Pressemitteilung des Gerichts steht derzeit noch aus.

Die Richter stellten fest, dass die Vereinbarung, nach der Masken, die nach dem 30. April 2020 geliefert wurden, nicht vergütet werden müssen, ungültig sei. Diese Klausel benachteilige die Lieferanten unangemessen und sei nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Das Ministerium hätte den Lieferanten stattdessen eine Nachfrist einräumen müssen, bevor es den Vertrag aufkündigen dürfte, sofern die Masken nicht fristgerecht oder in unzureichender Qualität geliefert wurden, berichtete die Presse.

Rückblick: Ende März 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit einem Open-House-Verfahren begonnen, das jedem Unternehmer zusicherte, 4,50 Euro pro FFP2-Maske zu erhalten. Der Vertrag mit den Lieferanten kam durch deren schriftliche Lieferankündigung zustande. Eine weitere Kontrolle der Angebote oder Mengen erfolgte seitens des Ministeriums nicht.

Die hohe Nachfrage führte zur Verkürzung der Angebotsfrist. Über 700 Lieferanten hatten ihre Maskenlieferungen bis zum Ende April 2020 zugesagt, die bei einer Lieferung nach diesem Termin laut Vertragsbedingungen nicht vergütet werden sollten. Diese Klausel erklärte das OLG Köln nun für nichtig.

In den beiden vom OLG Köln verhandelten Fällen trat das Ministerium von dem Vertrag zurück, ohne den Lieferanten eine Nachfrist zu gewähren, woraufhin die Rechnungen für die Masken unbezahlt blieben. Die Kläger erhielten nun vor Gericht Recht, und der Bund muss die ausstehenden Beträge zuzüglich Verzugszinsen und Gerichtskosten begleichen. Nach Schätzungen von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung könnte sich die Summe auf mindestens 2,3 Milliarden Euro belaufen.

Ob auch andere Oberlandesgerichte in vergleichbaren Klagen gegen den Bund diesem Urteil folgen werden, bleibt abzuwarten. Bei abweichenden Urteilen würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das letzte Wort haben. Es ist unklar, ob das Ministerium noch das Recht auf Revision beim Bundesgerichtshof hat, da das OLG keine Revision zuließ. Eine Nichtzulassungsbeschwerde könnte jedoch noch eingelegt werden.

Nach Informationen von RT DE kritisierte der Bundesrechnungshof das Vergabeverfahren, das unter Minister Spahn 2020 angewandt wurde. Es wurden demnach 5,7 Milliarden Schutzmasken für 5,9 Milliarden Euro beschafft, obwohl der tatsächliche Bedarf bei nur etwa 275 Millionen Masken lag. Bis 2023 musste das Bundesgesundheitsministerium 1,2 Milliarden Masken vernichten, weil ihr Haltbarkeitsdatum überschritten war. Weitere 1,7 Milliarden stehen zur Vernichtung an, und für 800 Millionen verbleibende Masken existiert noch kein Verwendungs- und Verteilungskonzept.

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