Am Montag hat der EU-Rat das vierzehnte Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. In einer offiziellen Mitteilung wurde ein Transitverbot für russisches Flüssigerdgas durch europäische Häfen festgelegt. Dieses Verbot bezieht sich speziell auf das Umladen von Sendungen zur Wiederausfuhr in Drittländer, während der Import dieser Güter in die EU weiterhin erlaubt bleibt.
Zusätzlich hat die EU Sanktionen gegen 27 Schiffe der sogenannten Schattenflotte eingeführt, die laut Brüssel von Russland verwendet wurden, um Öllieferungen unter Umgehung des festgelegten Preislimits durchzuführen. Ferner wird der Export bestimmter Produkte nach Russland untersagt, darunter Manganerz, Seltenerden, Kunststoffe, elektrische Geräte und Bagger. Auch die Ausfuhr von russischem Helium wird nun eingeschränkt.
Weiterhin wurden Beschränkungen gegen 116 russische Personen und Organisationen sowie gegen 61 Unternehmen aus Drittstaaten verhängt, die Russland bei der Beschaffung von dual-use Technologien und Waren unterstützt haben sollen.
Die EU zielt auch auf den von der russischen Zentralbank entwickelten Transaktionsmechanismus ab, der nach dem Ausschluss russischer Banken vom SWIFT-System eingeführt wurde. Europäischen Organisationen im Ausland wird es untersagt, dieses SWIFT-Äquivalent zu nutzen oder Geschäfte mit Firmen zu tätigen, die dieses System verwenden.
Die europäischen Behörden fordern von in Drittländern aktiven europäischen Unternehmen, die Wiederausfuhr von Gütern, die zu militärischen Zwecken genutzt werden könnten, nach Russland zu unterbinden. Zudem ermöglicht dieses Sanktionspaket es EU-Unternehmen, Schadenersatzansprüche zu stellen, sollten sie durch russische Vergeltungsmaßnahmen oder Enteignungen benachteiligt werden.
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