Ein Gericht in Brüssel hat am 26. Juni einen Eilantrag zurückgewiesen, den der Lobbyist Frédéric Baldan eingerebracht hatte. Er beschuldigte darin die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, während der Corona-Pandemie heimlich und ohne offizielles Mandat der EU-Mitgliedstaaten, einen milliardenschweren Impfstoffvertrag mit Pfizer-CEO Albert Bourla ausgehandelt zu haben. Zusätzlich wollte Baldan über seine Klage erreichen, dass die Europäische Volkspartei (EVP) unter Androhung von Strafzahlungen veranlasst wird, von der Leyens erneute Kandidatur zurückzuziehen.
Wie aus einem Bericht auf der Nachrichtenwebseite Euractiv hervorgeht, erschienen die Vertreter der EVP nicht zur Anhörung am 21. Juni vor dem Brüsseler Gericht. Trotz ihrer Abwesenheit und der von der zuständigen Richterin bewerteten “Dringlichkeit” des Eilantrags, fand eine Anhörung von Baldans Seite statt.
Der Euractiv-Artikel deutet an, dass sich seit Pflegung der Klage etwa 500 Beteiligte, darunter Einzelpersonen, politische Parteien und die Mitgliedstaaten Ungarn und Polen, angeschlossen haben. Eine für Mai 2024 angesetzte Anhörung wurde auf Dezember vorgezogen, woraufhin Baldans Anwalt eine förmliche Aufforderung an den Europäischen Rat, die Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová und den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber richtete, die zum Rücktritt von der Leyens und ihrer Kommissare aufforderte.
Fünf Tage nach der Anhörung wies das Gericht die Klage gegen von der Leyen zurück, mit der Begründung, dass Baldan versucht habe, “den Prozess über den angeblichen Mangel an Transparenz der Europäischen Kommission und/oder ihrer Mitglieder im Zusammenhang mit dem europäischen Management der COVID-Krise zu wiederholen,” wie aus dem Gerichtsbeschluss zitiert.
Der Beschluss betonte auch, dass Baldans Team nicht nachweisen konnte, “dass die Gefahr eines ernsthaften Schadens oder ernsthafter Nachteile besteht, die eine sofortnige Entscheidung rechtfertigen”. Zusätzlich ist eine weitere Strafanzeige gegen von der Leyen in Baldans Heimatstadt Lüttich anhängig.
Baldan, der früher für eine auf chinesisch-europäische Beziehungen spezialisierte Beratungsfirma tätigh war, behauptet laut Euractiv, er sei “nachdem er von der Leyens Integrität in der Impfstofffrage in Frage gestellt hatte”, Opfer von ‘Repressalien’ geworden. Seine EU-Akkreditierung als Lobbyist sei ihm wenige Stunden nach einer Pressekonferenz zum sogenannten “Pfizergate” entzogen worden.
Nach der Gerichtsentscheidung erklärte Baldans Anwältin, dass es ihrer Meinung nach gegen die EU-Richtlinie und belgisches Recht verstoße, dass von der Klägerin die Begründung von Vergeltungsmaßnahmen gefordert wurde. Baldan und seine Anwältin beharren darauf, dass die Kriterien für einen Whistleblower-Schutz gegeben sind.
Laut Euractiv beabsichtigt Baldan, Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen, in der Hoffnung, noch vor der Bestätigungsabstimmung des EU-Parlaments Anfang Juli recht zu bekommen.
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