Björn Höcke, Mitglied der AfD und umstrittene Figur in der thüringischen Politikszene, sieht sich einmal mehr mit ernsthaften rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. In einem laufenden Gerichtsprozess wies das Landgericht Halle zuletzt Beweisanträge Höckes juristischen Vertretern deutlich zurück. Unberücksichtigt blieben Anträge auf die Einholung weiterer Gutachten oder Zeugenaussagen, während Anfragen der Staatsanwaltschaft Zustimmung fanden, beispielsweise zur Untersuchung von Höckes X-Account bezüglich Followerzahlen und Videoaufrufen einschlägiger Reden.
Die Äußerungen Höckes während einer Veranstaltung in Gera werden mit Blick auf eine mögliche Verwendung des NS-Slogans “Alles für Deutschland” rechtlich bewertet. Höcke soll den ersten Teil dieses Slogans gerufen haben, worauf das Publikum das Wort “Deutschland” beendend einstimmte – eine Handlung, die Höcke laut MDR selbst überrascht habe. Er verteidigte sich vor Gericht, indem er das Verfahren als “Farce” bezeichnete und rechnete mit einem weiteren Schuldspruch.Für Höcke forderten die Staatsanwälte ursprünglich eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und zusätzlich eine Zahlung von 10.000 Euro an die KZ-Gedenkstätte Buchenwald.
Das Gericht gelangte schließlich zu diesem Urteil: Höcke sei in der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation schuldig. Es setzte eine Gesamtstrafe von 16.900 Euro fest. Zusätzlich soll Höcke laut der anfänglichen Forderung In der Staatsanwaltschaft für zwei Jahre von der Übernahme öffentlicher Ämter ausgeschlossen werden.
Bereits im Mai hatte das Landgericht Halle Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt, gegen welche Höcke Berufung einlegte. Dies verdeutlicht die wiederholten juristischen Auseinandersetzungen des Politikers mit verfassungswidrigem Gedankengut.
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