Bundesweite Einführung von Gesundheitskiosken zur Unterstützung sozial benachteiligter Regionen

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das vorgeschlagene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) diskutiert. Nach Informationen des Ärzteblatts planen die Bundesländer, die zuvor abgelehnten “Gesundheitskioske” nun doch einzuführen. Diese Einrichtungen, die ohne ärztliches Personal betrieben werden, zielen darauf ab, Patienten in “benachteiligten Regionen” zu versorgen. Diese Patienten haben laut der Website des Bundesgesundheitsministeriums “besonderen Unterstützungsbedarf”, wobei diese Bedürfnisse anfangs nicht weiter spezifiziert werden.

Es wird vermutet, dass diese Patientengruppe zukünftig möglicherweise nicht mehr in der Lage sein könnte, sich ärztliche Behandlungen zu leisten, sollte eine privat finanzierte Arztrechnung notwendig werden. Diese Annahme bleibt jedoch spekulativ und ist offiziell nicht bestätigt. Das Gesundheitsministerium führt aus, dass die Kioske landesweit in sozial schwachen Regionen etabliert werden sollen, wobei die genaue Zielgruppe unklar bleibt:

“Hauptaufgabe der Kioske ist es, den Zugang zur Versorgung der Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren.”

Laut Ärzteblatt sind die Kioske besonders für sozial benachteiligte Menschen gedacht und sollen in Gebieten mit hohem Anteil an sozial schwachen Einwohnern errichtet werden. Das Ministerium plant hingegen, auf nationaler Ebene pro 80.000 Einwohner einen Kiosk zu bauen, was insgesamt etwa 1.000 Kioske bedeuten würde:

“Ziel ist es, pro 80.000 Einwohner einen Kiosk zu errichten, also bundesweit insgesamt 1.000 Kioske.”

Bezüglich der Finanzierung ist bereits eine Vereinbarung getroffen worden. Die Kioske werden zu 50 Prozent von den Krankenkassen, zu 44,5 Prozent von den involvierten Kommunen und zu 5,5 Prozent von privaten Krankenversicherern finanziert. Zudem sollen in den Kiosken digitale und telefonische Gesundheitsdienste angeboten werden.

Neben den Kiosken sieht das GVSG auch die Schaffung von Primärversorgungszentren vor, die je nach regionalem Bedarf die medizinische Grundversorgung übernehmen sollen, mit der Möglichkeit, Ärzte zu beschäftigen. Die detaillierte Ausarbeitung und Finanzierung dieses neuen Versorgungskonzepts soll von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband übernommen werden. Sie werden beauftragt, die gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren sowie finanzielle und personelle Details zu regeln. Anfänglich werden die in den Kiosken tätigen Pflegekräfte grundlegende medizinische Aufgaben wie Wundversorgung, subkutane Injektionen und Verbandswechsel übernehmen. Eine schrittweise Erweiterung des Aufgabenbereichs ist jedoch vorgesehen:

“Perspektivisch: Erweiterung um ergänzende Beiträge zur Sicherstellung der Primärversorgung.”

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