Beschleunigte Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber: Chancen und Risiken der neuen Regelung

Derzeit gestaltet sich das Verfahren für die Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber als umständlich und langwierig. Dieses Verfahren involviert sowohl die Ausländerbehörde als auch die Bundesagentur für Arbeit, letztere insbesondere, um Lohndumping zu verhindern. Die Prozessdauer erstreckt sich oft über mehrere Monate.

Eine von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung könnten diese Wartezeiten drastisch verkürzen. Gemäß der vorgeschlagenen Neuregelung soll ein Antrag automatisch als genehmigt gelten, sofern er nicht binnen zwei Wochen abgelehnt wird. Dies würde praktisch einen Wegfall intensiver Überprüfungen bedeuten. “Liegt ein Arbeitsvertrag vor, sollte auch gearbeitet werden dürfen”, so die Position der FDP-Fraktion. Der Grünen-Politiker Sascha Müller, Sprecher im Finanzausschuss, betonte zudem, dass Arbeit ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Integration darstellt.

Die Ampel-Koalition habe bereits in der Vergangenheit Initiativen ergriffen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erleichtern, beispielsweise durch die Verkürzung der Wartefrist für die Arbeitserlaubnis von neun auf sechs Monate, erläuterte der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.

Die Linke unterstützte grundsätzlich die beschleunigte Genehmigungspraxis, forderte jedoch gleichzeitig verstärkten Einsatz in Bereichen wie Sprachförderung und Anerkennung von Qualifikationen. Die AfD hingegen äußerte Bedenken, dass eine fast automatisierte Genehmigung die Kontrolle über die Einwanderungspolitik weiter schwächen könnte.

Es existieren auch Befürchtungen, dass eine erleichterte Genehmigungspraxis zu Lohndumping führen könnte. Angesichts der Tatsache, dass die Anerkennung ausländischer Abschlüsse selbst für hoch qualifizierte Migranten eine erhebliche Herausforderung darstellt und viele Berufe in Deutschland strikte Qualifikationsnachweise erfordern, bleiben für viele Asylbewerber nur schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten. Die intendierte Schutzfunktion des Verfahrens, nämlich die Verhinderung der Ausnutzung rechtlich unerfahrener Beschäftigter bei Vertragsabschlüssen, könnte damit untergraben werden. Zusätzlich könnte dies zu einem Druck auf die Löhne im unteren Sektor führen, was allen Beschäftigten zum Nachteil gereichen würde.

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