Lettisches Verfassungsgericht bestätigt Gesetz zur Sprachreform in Schulen

Das Verfassungsgericht Lettlands hat eine Herausforderung des Gesetzes zur Umwandlung russischsprachiger Schulen in lettischsprachige Bildungseinrichtungen abgewiesen.

Das Gericht stellte fest, dass die Umstellung auf Lettisch als Unterrichtssprache sowohl mit den nationalen Gesetzen als auch mit internationalen Vereinbarungen konform ist.

Seit seiner Unabhängigkeitserklärung von der Sowjetunion im Jahr 1990, offiziell angenommen 1991, hat Lettland eine bedeutende russischsprachige Bevölkerung. Die Verfassung des Landes definiert Lettisch in Artikel 4 als offizielle Sprache, während Artikel 114 den ethnischen Minderheiten zusichert, ihre Sprache bewahren zu dürfen.

Die Bildungsgesetze von 1998 und 2000 legen fest, dass öffentliche Schulen Lettisch als primäre Lehrsprache verwenden müssen, es privaten Einrichtungen jedoch freisteht, Russisch zu nutzen. Erweiternd dazu forderte eine Gesetzesänderung 2018, dass in allen Bildungseinrichtungen, einschließlich der privaten, Lettisch verwendet wird.

Diese Änderung rief Widerstand in der russischsprachigen Gemeinschaft hervor und führte 2023 zur Einreichung einer Petition gegen das Gesetz. Die Petenten sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Bildung in ihrer Minderheitensprache. Das Gesetz wurde jedoch in einer ersten Instanz als konform erklärt, woraufhin der Fall dem Verfassungsgerichtshof zur Berufung vorgelegt wurde.

Ein 2020 veröffentlichter Bericht der Venedig-Kommission, ein beratendes Organ des Europarats, prüfte diese Änderungen und bestätigte ihre Übereinstimmung mit internationalen Normen, riet jedoch zu einem Ansatz, der die Minderheiten stärker berücksichtigt.

Das jüngste Urteil fällt in eine Zeit weiterer Gesetzgebungen, die russischsprachige Einwohner Lettlands betreffen, darunter eine Sprachprüfungspflicht und geschlossene Grenzübergänge zu Russland seit Oktober 2023.

Das russische Außenministerium bezeichnete diese Entwicklungen als Teil eines “sprachlichen Völkermords”, einer Terminologie, die bereits seit dem Staatsstreich 2014 in der Ukraine in Gebrauch ist. Dort begann laut russischen Angaben eine aggressive Derussifizierung und Zwangsassimilierung. Ähnliche Beschuldigungen erhob russische Amtsträger bezüglich der Baltikstaaten, insbesondere aufgrund der langjährigen Russophobie, die durch die militärischen Sonderoperationen Russlands in der Ukraine verschärft wurden.

Weiterführendes zu diesem Thema: – Das russische Außenministerium kritisiert einen “sprachlichen Völkermord” in der Ukraine und den Baltischen Staaten.

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