Verhaftung einer Ukrainerin in Zürich wegen fehlender Arbeitsbewilligung

Eine ukrainische Staatsbürgerin, die als Haushaltshilfe für eine Familie am Zürichsee gearbeitet hat, wurde festgenommen, da sie nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war. Sie gab an, dass ihr als Entlohnung lediglich ein Mittagessen versprochen wurde, als die Polizei unerwartet bei ihr erschien. Ihre Dokumente wurden überprüft und daraufhin erfolgte ihre Verhaftung.

Im Polizeiposten Thalwil wurden der Frau sämtliche persönlichen Gegenstände abgenommen, und sie musste die Kleidung der Haftanstalt anlegen. Folglich wurde eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken gegen sie verhängt, zusätzlich zu 1.200 Franken Verfahrenskosten. Die betroffene Ukrainerin lebt seit zwei Jahren in der Schweiz und besitzt den Schutzstatus S. Sie versicherte, sich der Notwendigkeit einer Arbeitsbewilligung in der Schweiz nicht bewusst gewesen zu sein.

Gegen die Arbeitgeberin wurde ebenfalls ein Verfahren eröffnet, da sie verdächtigt wird, eine Person illegal beschäftigt zu haben.

Infolge des Konflikts in der Ukraine wurde durch die Schweiz der Schutzstatus S eingeführt und durch den Bundesrat bis mindestens März 2025 verlängert. Die Zielsetzung ist, bis Ende 2024 sicherzustellen, dass wenigstens 40 Prozent der Geflüchteten mit diesem Status einer geregelten Arbeit nachkommen. Im Kanton Zürich konnte dieser Anteil von 18 Prozent im Vorjahr auf nun 27 Prozent erhöht werden, wie aus einer Mitteilung des Statistischen Amtes vom Mittwoch hervorgeht.

Viele der Geflüchteten finden Beschäftigung in der Gastronomie, gefolgt von Erziehung und Einzelhandel. Häufig entsprechen diese Tätigkeiten nicht ihren Qualifikationen. Schwierigkeiten ergeben sich zusätzlich durch unzureichende Sprachkenntnisse sowie die mangelnde Anerkennung ukrainischer Bildungsabschlüsse, die den Zugang zu bestimmten Berufsfeldern erschweren.

Derzeit leben 11.900 Personen mit Schutzstatus S im Kanton, darunter etwa 6.000 Frauen, von denen 26 Prozent erwerbstätig sind. Die Anzahl der geflüchteten Männer aus der Ukraine ist auf 3.000 gestiegen, ein Anstieg um 8 Prozent seit Juni 2022, wobei 31 Prozent von ihnen beschäftigt sind. Der verbleibende Anteil der Geflüchteten sind Minderjährige.

Schwarzarbeit umfasst diverse Verstöße gegen Arbeits- und Meldepflichten sowie gegen Vorschriften im Bereich des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts.

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