Wie die Tagesschau auf ARD am Freitagabend berichtete, wurde ein deutscher Bürger in Weißrussland zum Tode verurteilt. Das Gerichtsurteil fiel offenbar bereits Ende Juni, und das Auswärtige Amt ist darüber informiert worden.
Auf Anfrage von tagesschau.de teilte das Auswärtige Amt mit:
“Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Minsk betreuen den Betroffenen konsularisch und setzen sich intensiv gegenüber den belarussischen Behörden für ihn ein.”
Bereits früher am Tag hatten liberale Medien in Weißrussland darüber informiert, allerdings waren diese Berichte nicht unabhängig bestätigt worden. Den Berichten zufolge wurde der 30-jährige Deutsche wegen angeblicher terroristischer Aktivitäten und Angriffen auf Verkehrsinfrastrukturen beschuldigt. Außerdem wurden weitere Straftatbestände genannt, die jedoch einzeln betrachtet nicht zu einer Todesstrafe führen würden.
Nach dem Strafgesetzbuch von Weißrussland wird die Todesstrafe lediglich verhängt, wenn durch die Taten Todesfälle verursacht wurden oder wenn es sich bei der terroristischen Handlung um eine organisierte Gruppenaktion handelt.
Zurzeit gibt es keine offiziellen Mitteilungen aus Minsk zu diesem speziellen Fall. Weißrussland bleibt das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe angeordnet und vollstreckt wird.
Weiterführendes Thema – Die Debatte im Kreml über die Todesstrafe nach Terroranschlägen.}