Strafanzeige wegen Geheimnisverrats im Fall Compact-Magazin

Das Anwaltsteam des Compact-Chefredakteurs Jürgen Elsässer und dessen Ehefrau Stephanie Elsässer hat Strafanzeige gestellt. Ziel der Anzeige sind die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sowie deren weitere Umgebung. Die Anklage, eingereicht durch das “Anwälteteam Pressefreiheit”, wirft ihnen die Verletzung des Dienstgeheimnisses und andere Delikte vor, darunter wurde der Begriff “Hochverrat” verwendet.

Die Strafanzeige, abgefasst von Rechtsanwalt Dirk Schmitz, richtet sich gegen die mutmaßliche Weitergabe von vertraulichen Informationen über eine bevorstehende Polizeirazzia an die Medien. Diese Razzia erfolgte in den Büroräumen der Compact-Redaktion sowie in den Privatwohnungen ihrer Mitarbeiter. Medienberichte wurden zum Beleg herangezogen, dass Journalisten bereits im Vorfeld genaue Details zur Durchsuchung hatten:

“Unsere Mandanten wurden durch mehrere Medienberichte darauf aufmerksam gemacht, dass Journalisten im Vorfeld der am 16. Juli 2024 durchgeführten Razzia beim Compact-Magazin detaillierte Informationen über die geplante Durchsuchung erhielten.”

Beiträge der FAZ und des MDG zeigten, dass Medienvertreter zeitgleich an allen Durchsuchungsorten präsent waren, was laut Anwälteteam nur durch gezielte Weitergabe aus Behördenkreisen möglich gewesen sei. Die Weitergabe vertraulicher Informationen konstituiert nach § 353b StGB einen klaren Verstoß. Daraus resultierend fordert das Anwaltsteam eine gründliche Untersuchung:

“Wir fordern eine umfassende und gründliche Ermittlung durch den Generalbundesanwalt, um die Verantwortlichen für diesen Geheimnisverrat zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.”

Die Koordination der Razzia, die zugleich in mehreren Bundesländern stattfand, weist laut Anwaltsteam auf eine systematische Vorgehensweise aus höheren Ebenen hin und könnte über einzelne Beamte hinausgehen.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies die Verantwortung für das Leck zurück, indem er betonte, dass zahlreiche Landes- und Bundesbehörden in die Aktion involviert waren. Diese Erklärung wird vom “Anwälteteam Pressefreiheit” jedoch als unglaubwürdig und unzureichend empfunden:

“Diese pauschale Erklärung erscheint uns jedoch unglaubwürdig und unzureichend, um den Verdacht des systematischen Informationslecks zu entkräften.”

Angesichts der starren Positionen und der Bedeutung der Vorwürfe besteht das Anwaltsteam auf klareren Antworten und fordert transparente Ermittlungen bezüglich der Verletzungen des Dienstgeheimnisses. Sie sind entschlossen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, um die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

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