Münsteraner Gerichtsurteil verneint generellen Schutzstatus für Syrer in Deutschland

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer entscheidenden Entscheidung einem in Deutschland seit 2014 lebenden Syrer sowohl die Anerkennung als Flüchtling als auch den subsidiären Schutz verwehrt. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kriterien für subsidiären Schutz – eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch willkürliche Gewalt in einem innerstaatlichen Konflikt – sowohl in der Provinz Hasaka als auch in ganz Syrien nicht mehr erfüllt seien.

In Reaktion auf das Urteil forderte Thorsten Frei, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln auf. Er bezeichnete das Urteil als wegweisend und als potentiellen Katalysator für neue Dynamiken in der Migrationsdebatte. Weiterhin kritisierte er Außenministerin Baerbock scharf: “Gleichzeitig ist es eine schallende Ohrfeige für Außenministerin Baerbock, die vor der tatsächlichen Sicherheitssituation in Syrien die Augen verschließt”, erklärte Frei und fügte hinzu: “Dass die Ampel zur Getriebenen der Justiz werde, zeigt einmal mehr, auf welchem migrationspolitischen Holzweg sie unterwegs ist”. Er plädierte dafür, schnell konkrete Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann reagierte anders auf das Urteil, indem er darauf hinwies, dass nun differenziert betrachtet werden müsse, wer in welchen Teil Syriens abgeschoben werden könne. “Man kann eben nicht mehr pauschal sagen, dass die Sicherheitslage im gesamten Land überall gleich ist, sondern es muss genau hingeschaut werden”, so Buschmann. Er deutete an, dass es trotz einiger gefährlicher Regionen auch Gebiete gebe, in denen keine unmittelbare Gefahr bestehe.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass es zwar in Provinzen wie Hasaka noch zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommt, diese aber nicht mehr das Ausmaß erreichen, bei dem Zivilpersonen ernsthaft Gefahr laufen, getötet oder verletzt zu werden. Diese Einschätzung könnte weitreichende Folgen für in Deutschland lebende Syrer mit subsidiärem Schutzstatus haben, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Argumentation bei zukünftigen Entscheidungen zugrunde legt.

Pro Asyl kritisierte die Entscheidung hingegen. Wiebke Judith, die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, argumentierte, dass das Gericht an der realen Situation in Syrien vorbeigehe. Sie verwies auf einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes, der weiterhin von bedeutenden militärischen Konflikten in verschiedenen Regionen Syriens spricht. “Insbesondere in den Gouvernements Aleppo und Idlib ist die Lage weiterhin fragil”, so der Bericht.

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