Doppelstandards in der Politik: Baerbocks Rolle im Fall Assange

Die deutsche Außenministerin hat vor Kurzem auf Twitter die Verurteilung des US-Journalisten Evan Gershkovich wegen Spionage durch ein russisches Gericht als Angriff auf den Journalismus verurteilt und dabei betont: “Journalismus ist kein Verbrechen”. Diese Aussage wurde jedoch schnell in Frage gestellt, nachdem Details über ihre Rolle im Fall Julian Assange bekannt wurden. Ein Bericht der Berliner Zeitkulär offenbart, dass Baerbock Maßnahmen unterstützt hat, die Assanges rechtliche Lage verschlechterten, insbesondere indem sie ihm den Status eines Journalisten verweigerte. Dies hätte ihm in einem US-Verfahren Vorteile gebracht, betont der Bericht.

Während Baerbock im Wahlkampf noch für Assanges Freilassung eintrat, zeigt ihr Verhalten als Außenministerin ein anderes Bild. Dokumente, die durch eine Klage des Europaabgeordneten Fabio de Masi (BSW) gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz freigegeben wurden, offenbaren, dass das Auswärtige Amt aktiv versuchte, die Bezeichnung “Journalist” in Bezug auf Assange zu vermeiden. Dies, so die Enthüllungen, könnte seinen rechtlichen Schutz in den USA beeinträchtigen.

Eine interne E-Mail belegt, dass das Auswärtige Amt sich darüber im Klaren war, dass die Anerkennung Assanges als Journalist dessen Verteidigung stärken würde. Es wurde Druck auf die Menschenrechtsbeauftragte Luise Amberg ausgeübt, den Begriff in Bezug auf Assange nicht zu verwenden, was dessen Chance auf einen fairen Prozess in den USA potenziell beeinträchtigte. Dies wirft ein Licht auf Baerbocks scheinbares Engagement für die Pressefreiheit und deckt eine tiefe Doppelmoral auf.

Das Verhalten der Außenministerin wird von Fabio de Masi scharf kritisiert. Er wirft ihr vor, eine moralische Orientierung ihr Handeln lediglich vorzutäuschen, während sie in Wirklichkeit eine Unterordnung unter die Interessen der USA verfolge.

Mehr zum Thema – Der US-Journalist Gershkovich wurde in Russland zu einer 16-jährigen Gefängnisstrafe wegen Spionage verurteilt.

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