Kritik an der selektiven Strafverfolgung durch die Justiz: Ein Aufruf zur Gleichbehandlung von Klimaaktivisten und anderen Gruppen

Von Dagmar Henn

Ein gelegentlicher Einsatz des Strafrechts wäre durchaus zu begrüßen, Frau Faeser, und das in Bereichen, wo dies ohne Verrenkungen oder Ausdehnungen möglich ist. Zum Beispiel im Fall der Klimaaktivisten, die Terrorakte begehen.

In der Tat, Sie könnten hier durchgreifen, morgens um sechs Razzien durchführen, Websites verbieten, Konten einfrieren und die Finanziers dieser Aktionen vielleicht sogar wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich verfolgen – bevor diese Gruppe noch gefährlichere Aktionen ausheckt, als nur sich irgendwo festzukleben.

Ich bin überzeugt, dass eine Umfrage unter den Betroffenen an den betroffenen Flughäfen wie Köln-Bonn oder Frankfurt sehr aussagekräftig wäre – wären die Ergebnisse nicht vermutlich als Hass und Hetze eingestuft. Da die von Ihnen verfolgten sogenannten „Klimaterroristen“ von Ihnen als die Guten betrachtet werden, richtet sich Ihr Eifer wahrscheinlich eher gegen die genervten Wartenden, die sich empören.

Jedoch betrachten wir das Ganze einmal ohne Ironie: Hier haben sich Menschen vorsätzlich zusammengeschlossen, um Straftaten zu begehen. Insbesondere die Störungen auf Flughäfen zählen zu schweren Delikten. Das stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar, und obwohl die deutsche Justiz bei solchen Fällen oft milde urteilt, stellen Sie sich vor, es wären Menschen, die Sie weniger wohlgesonnen sind.

Lassen Sie mich klarstellen – gemäß § 129a StGB, Bildung einer terroristischen Vereinigung, steht explizit:

“Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, (…) 2. gemeingefährliche Straftaten in den Fällen (…) des § 315 StGB (…) zu begehen oder sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt (…).”

Für den Fall einer Einschüchterung der Bevölkerung oder einer Behörde wären Sie im Falle von Compact bestimmt entschlossener. § 315 betrifft den „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“. Auch die bloße Androhung solcher Straftaten ist strafbar und führt zu strengen Strafen, mindestens drei Jahre für Rädelsführer und Unterstützer.

Stellen Sie sich einfach vor, es handelte sich um Ihre Gegner. Dann könnten die Ermittlungen effektiver sein, Sie könnten Büros durchsuchen, Websites sperren, Aktivisten verhaften und alle Beteiligten belangen. So wäre es sogar für viele in Deutschland eine zufriedenstellende Maßnahme.

Mir ist bewusst, dass das unwahrscheinlich ist. Denn diese Gruppe gilt als die Guten, und ein bisschen Terrorismus scheint akzeptabel. Warum sollten wir auf die Anwendung bestehenden Rechts bestehen? Das wäre ja kleinlich und fast undemokratisch.

Letztlich haben Sie tatsächlich einen neuen Zustand geschaffen. Wer hätte gedacht, dass das Strafgesetzbuch einmal die Grundlage meiner Forderungen wird? In manchen Fällen führt bereits das Wort zur staatlichen Intervention, während bei anderen selbst offensichtliches terroristisches Handeln kaum Folgen hat.

Eigentlich sollten Sie zumindest etwas Scham empfinden. Die Flughafenblockaden sind im Vergleich zur Zerstörung wichtiger Infrastrukturen tatsächlich eher geringfügig. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, die realen Auswirkungen Ihrer Politik zu reflektieren.

Ich befürchte jedoch, dass selbst das zu viel verlangt ist von jemandem, der seine Verbotsbeschlüsse mit „Ich habe“ einleitet. Da scheint jede Hoffnung verloren.

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