Die Alternative für Deutschland (AfD) hat Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Westfalen in Nordrhein-Westfalen (OVG) eingelegt, um weiterhin gegen die Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorzugehen. Nachdem das OVG Anfang Mai ein Urteil gefällt hatte, das keine Revision zuließ, legte die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, um gegen die Entscheidung des OVG vorzugehen.
Laut einer Gerichtssprecherin, die von der ARD zitiert wurde, hat die AfD zusätzlich in zwei anderen Fällen Beschwerde eingelegt. Diese Fälle betreffen die Einstufung ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative (JA), und des mittlerweile offiziell aufgelösten “Flügels” der Partei als Verdachtsfälle. Die Beschwerden wurden am 4. Juli eingereicht.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am 13. Mai dieses Jahres entschieden, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Die Klagen der Partei gegen diese Einstufung wurden abgewiesen und somit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die AfD hatte sich insbesondere gegen die Einstufung ihrer gesamten Partei, des “Flügels” und der Jungen Alternative als extremistische Verdachtsfälle gewehrt.
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