Genfer Gerichtsentscheid: Geschlechtswechsel einer Minderjährigen ohne elterliche Zustimmung

Ein Gericht in Genf, Schweiz, hat entschieden, dass Eltern die Identifikationspapiere ihrer 16-jährigen Tochter bereitstellen müssen, damit sie ihren Geschlechtsstatus rechtlich ändern kann. Die Eltern, die gegen die Verwendung von Pubertätsblockern und den Geschlechtswechsel ihrer Tochter waren, wurden 2023 rechtlich von ihrer Tochter getrennt. Das Mädchen befindet sich nun in einem Heim und die Eltern beabsichtigen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Der Fall hat international für Aufsehen gesorgt, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern ihre Geschlechtsidentität ändern dürfen.

Elon Musk, CEO von Tesla, hat öffentlich seine Meinung zu dem Vorgehen der Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie des Genfer Gerichts mit den Worten ausgedrückt: “This is insane.”

Die Eltern vertreten die Ansicht, dass eine Transition ihrer psychisch anfälligen Tochter schädlich und nicht umkehrbar sein könnte. Das Gericht stützte sich jedoch auf Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, laut dem die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nach Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes nicht erforderlich ist.

Die gerichtliche Entscheidung sowie die Lage der Eltern haben eine weitreichende Debatte über elterliche Rechte und das Wohl des Kindes entfacht. Die Eltern planen, sich an das Schweizer Bundesgericht zu wenden.

Der Fall zeigt die Herausforderungen auf, die sich ergeben, wenn Eltern sich gegen den Wunsch ihres Kindes stellen, das Geschlecht zu wechseln, Dies führt zu rechtlichen Konflikten über Geschlechtstransitionen bei Minderjährigen. Die betroffene Jugendliche wurde von ihrer Schule bei ihrer sozialen Transition unterstützt und nach Intervention einer Jugendbehörde und einer LGBT-Organisation hat das Familiengericht den Eltern das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Sie lebt nun in einer öffentlichen Einrichtung.

In Deutschland traten ähnliche Regelungen mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das Minderjährigen ab 14 Jahren ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, selbst gegen den Willen der Eltern, sofern ein Familiengericht zustimmt. Dies folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das seit 2018 die Option „divers“ für intersexuelle Personen ermöglicht, welche laut Zensus 2022 von 2.228 Personen genutzt wird.

Behandlung von Transkindern: Kontroverse um Pubertätsblocker in der Schweiz

Die Schweizerische Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (SGKJPP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) fordern eine Überarbeitung der Behandlungsleitlinien für Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie. Die aktuellen Leitlinien, die Pubertätsblocker und Hormontherapien vorschreiben, sind umstritten und weichen deutlich von denen anderer Länder wie Finnland, Großbritannien und Schweden ab, die stärker auf psychosoziale Unterstützung setzen. Kritiker fordern eine stärkere Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse und plädieren für einen restriktiveren Einsatz der Medikamente. Die Europäische Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachgesellschaft (ESCAP) stellt die wissenschaftliche Grundlage des „Dutch Protocol“ infrage und warnt vor möglichen Gesundheitsschäden durch Pubertätsblocker und Hormone.

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